Nachhaltige Kundenportfolios unter Haftungsdach: Regulierung, Compliance und Umsetzung
Die Integration nachhaltiger Anlagestrategien in Kundenportfolios unter Haftungsdach-Strukturen stellt Vermögensverwalter vor wachsende regulatorische und praktische Herausforderungen. Mit verschärften ESG-Offenlegungspflichten nach SFDR, der EU-Taxonomie-Verordnung und steigenden Haftungsrisiken müssen Berater nicht nur die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden präzise erfassen, sondern auch die gesamte Beratungskette dokumentieren und compliant umsetzen. Dabei gewinnt die Frage nach geeigneten ESG-Produktlösungen, einheitlichen Standards und einer belastbaren Governance-Struktur zunehmend an Bedeutung.
Was sind nachhaltige Kundenportfolios unter einem Haftungsdach?
Nachhaltige Kundenportfolios unter einem Haftungsdach bezeichnen Anlagestrategien, bei denen Vermögensverwalter und Finanzberater unter der rechtlichen und organisatorischen Struktur eines Haftungsdachanbieters ESG-konforme Anlageprodukte (Environmental, Social, Governance) für ihre Mandanten konzipieren und verwalten. Das Haftungsdach übernimmt dabei die aufsichtsrechtliche Verantwortung nach § 34f GewO, während die angeschlossenen Vermittler die eigentliche Beratungsleistung erbringen. Die Integration von Nachhaltigkeitskriterien erfolgt im Rahmen der Offenlegungsverordnung (SFDR) und der MiFID-II-Nachhaltigkeitspräferenzen, die seit August 2022 verbindlich in der Anlageberatung abzufragen sind.
Regulatorischer Rahmen für nachhaltige Anlageprodukte
Die regulatorische Grundlage für nachhaltige Geldanlagen in Europa wird durch ein mehrstufiges Regelwerk definiert. Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR/Offenlegungsverordnung EU 2019/2088) bildet das zentrale Element und kategorisiert Finanzprodukte nach ihrem Nachhaltigkeitsanspruch. Artikel-6-Produkte berücksichtigen Nachhaltigkeitsrisiken, ohne explizite Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen. Artikel-8-Produkte bewerben ökologische oder soziale Merkmale und müssen transparent darstellen, wie diese Charakteristika erfüllt werden. Artikel-9-Produkte verfolgen konkrete nachhaltige Investitionsziele als Kernbestandteil ihrer Anlagestrategie.
Ergänzend definiert die Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) technische Bewertungskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Sie legt sechs Umweltziele fest: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie Schutz von Biodiversität und Ökosystemen. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als Taxonomie-konform, wenn sie wesentlich zu mindestens einem dieser Ziele beiträgt, keinem anderen Ziel erheblich schadet (Do No Significant Harm-Prinzip) und Mindeststandards in Governance und Sozialaspekten einhält.
Die Delegierte Verordnung zu MiFID II erweitert seit August 2022 die Pflichten zur Eignungsprüfung um Nachhaltigkeitspräferenzen. Berater müssen vor jeder Anlageempfehlung abfragen, ob und in welchem Umfang Kunden nachhaltige Anlageprodukte wünschen. Dabei sind drei Dimensionen zu erfassen: der Mindestanteil Taxonomie-konformer Investitionen, der gewünschte Anteil nachhaltiger Investitionen nach SFDR sowie die Berücksichtigung von Principal Adverse Impacts (PAI), also nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen.
Produktgestaltung nachhaltiger Portfolios im Haftungsdach
Die Konzeption nachhaltiger Anlageportfolios unter einem Haftungsdach erfordert eine methodisch fundierte Herangehensweise, die regulatorische Anforderungen mit individuellen Kundenpräferenzen verbindet. Ausgangspunkt bildet die Produktauswahlstrategie des Haftungsdaches, die definiert, welche Investmentfonds, ETFs oder Direktinvestments in das beratbare Universum aufgenommen werden. Diese Produktselektion muss transparent dokumentieren, nach welchen Nachhaltigkeitskriterien die Vorauswahl erfolgt. Dabei kommen unterschiedliche ESG-Integrationsansätze zur Anwendung.
Der Ausschlussmechanismus (Negative Screening) eliminiert Unternehmen oder Branchen aus dem Anlageuniversum, die gegen definierte ethische oder nachhaltige Prinzipien verstoßen. Typische Ausschlusskriterien umfassen Rüstungsproduktion, fossile Brennstoffe, Tabak, Glücksspiel oder Verstöße gegen internationale Normen wie den UN Global Compact. Die Festlegung solcher Ausschlusslisten muss im Rahmen der Produkt-Governance dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.
Der Best-in-Class-Ansatz identifiziert innerhalb einzelner Branchen oder Sektoren jene Unternehmen mit den besten ESG-Bewertungen. Diese Methode ermöglicht eine breite Diversifikation über alle Wirtschaftssektoren, während gleichzeitig Nachhaltigkeitsaspekte systematisch berücksichtigt werden. Die Herausforderung besteht darin, dass auch Unternehmen aus kontroversen Branchen investierbar bleiben, sofern sie innerhalb ihres Sektors führend in Fragen der Nachhaltigkeit sind.
Impact-Investing-Strategien fokussieren auf Investitionen mit messbarer positiver Wirkung auf Umwelt oder Gesellschaft. Diese Ansätze verlangen eine klare Definition von Wirkungszielen sowie Mechanismen zur Messung und Berichterstattung der erzielten Effekte. Für Haftungsdächer bedeutet dies erhöhte Anforderungen an Dateninfrastruktur und Reporting-Systeme, da Wirkungsnachweise gegenüber Kunden transparent dargestellt werden müssen.
Die Portfolio-Konstruktion muss zusätzlich die Diversifikationsanforderungen mit den Nachhaltigkeitspräferenzen in Einklang bringen. Eine zu enge Ausrichtung auf bestimmte ESG-Kriterien kann zu Klumpenrisiken führen, etwa eine Übergewichtung in einzelnen Sektoren wie erneuerbare Energien. Das Risikomanagement muss daher sowohl traditionelle Finanzrisiken als auch nachhaltigkeitsbezogene Risiken erfassen, beispielsweise Transitionsrisiken durch den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft oder physische Risiken durch Klimawandel.
ESG-Compliance und Produkt-Governance
Die Einhaltung regulatorischer Vorgaben bei nachhaltigen Anlageprodukten erfordert strukturierte Governance-Prozesse im Haftungsdach. Die Product Oversight and Governance-Anforderungen (POG) nach MiFID II verpflichten zur systematischen Produktüberwachung über den gesamten Lebenszyklus. Bei nachhaltigen Produkten erweitert sich dieser Überwachungsrahmen um spezifische ESG-Kriterien, die kontinuierlich validiert werden müssen.
Ein zentrales Element bildet die Konsistenzprüfung zwischen den kommunizierten Nachhaltigkeitsmerkmalen und der tatsächlichen Portfolio-Zusammensetzung. Das Risiko des Greenwashing, also der irreführenden Darstellung von Nachhaltigkeitseigenschaften, steht unter intensiver Beobachtung durch Aufsichtsbehörden. Die BaFin hat in mehreren Schreiben darauf hingewiesen, dass vage oder unsubstantiierte Nachhaltigkeitsaussagen aufsichtsrechtlich problematisch sind. Haftungsdächer müssen daher Kontrollmechanismen implementieren, die sicherstellen, dass beworbene ESG-Eigenschaften durch Daten und Prozesse belegt werden können.
Die Datenqualität stellt eine zentrale Herausforderung dar. ESG-Ratings unterschiedlicher Anbieter wie MSCI, Sustainalytics oder ISS ESG weisen teilweise erhebliche Abweichungen auf, da sie unterschiedliche Methoden und Gewichtungen verwenden. Haftungsdächer müssen definieren, auf welche Datenquellen sie sich stützen und wie mit Dateninkonsistenzen umgegangen wird. Die Dokumentation dieser Entscheidungen ist sowohl für die interne Governance als auch für externe Prüfungen relevant.
Die Schulung der angeschlossenen Berater bildet einen weiteren Compliance-Baustein. Vermittler müssen in der Lage sein, Nachhaltigkeitspräferenzen korrekt zu erheben, geeignete Produkte zu identifizieren und die Nachhaltigkeitsmerkmale verständlich zu erläutern. Dies erfordert Schulungsprogramme, die über reine Produktkenntnisse hinausgehen und auch methodisches Verständnis von ESG-Integration vermitteln. Die Dokumentation dieser Schulungen dient als Nachweis der organisatorischen Sorgfaltspflicht.
Wichtig: Kundenkommunikation bei nachhaltigen Anlagen
Die Kommunikation von Nachhaltigkeitsaspekten in der Anlageberatung unterliegt spezifischen Anforderungen, die über die traditionelle Produktinformation hinausgehen. Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen muss so strukturiert sein, dass Kunden die Tragweite ihrer Angaben verstehen. Viele Anleger verfügen nicht über fundierte Kenntnisse der regulatorischen Kategorisierungen oder technischer Begriffe wie Taxonomie-Konformität. Die Gesprächsführung sollte daher mit konkreten Beispielen und verständlichen Erläuterungen arbeiten, ohne in vereinfachende oder beschönigende Darstellungen zu verfallen.
Die Dokumentation der Kundenpräferenzen muss detailliert erfolgen. Es genügt nicht, lediglich ein allgemeines Interesse an Nachhaltigkeit zu vermerken. Vielmehr sind die spezifischen Präferenzen hinsichtlich Taxonomie-Quote, nachhaltige Investitionen nach SFDR und PAI-Berücksichtigung zu erfassen. Zudem sollte dokumentiert werden, ob und welche Ausschlusskriterien der Kunde wünscht und ob bestimmte Branchen oder Themen für ihn nicht investierbar sind. Diese Differenzierung ist notwendig, um im Nachgang die Produktauswahl korrekt begründen zu können.
Die Produktinformation muss transparent die Nachhaltigkeitsmerkmale darstellen. Bei Artikel-8-Produkten sind die beworbenen ökologischen oder sozialen Charakteristika zu beschreiben und darzulegen, wie das Anlageprodukt diese Eigenschaften erfüllt. Bei Artikel-9-Produkten muss das nachhaltige Investitionsziel konkret benannt werden sowie die Messmethode für die Zielerreichung. Diese Informationen sind standardisiert in den vorvertraglichen Informationen sowie auf der Website des Anbieters zu veröffentlichen.
Periodische Berichte müssen über die Erreichung der kommunizierten Nachhaltigkeitsziele Auskunft geben. Die Delegierte Verordnung zur SFDR definiert technische Regulierungsstandards für diese Berichterstattung, die unter anderem Angaben zur Taxonomie-Konformität, zu PAI-Indikatoren und zur Erreichung der beworbenen Merkmale umfassen. Haftungsdächer müssen sicherstellen, dass diese Informationen zeitnah und verständlich an die Kunden kommuniziert werden. Die Berichterstattung sollte dabei sowohl quantitative Kennzahlen als auch qualitative Erläuterungen umfassen, um ein vollständiges Bild zu vermitteln.
Reporting-Anforderungen und technische Umsetzung
Die technische Infrastruktur für das Reporting nachhaltiger Portfolios stellt Haftungsdächer vor erhebliche Herausforderungen. Die Aggregation von ESG-Daten auf Portfolio-Ebene erfordert Schnittstellen zu Datenanbietern sowie Systeme zur Konsolidierung und Aufbereitung dieser Informationen. Während für einzelne Investmentfonds die erforderlichen Nachhaltigkeitsinformationen zunehmend verfügbar sind, gestaltet sich die Portfolio-Berichterstattung über mehrere Positionen komplexer.
Die Berechnung der Taxonomie-Quote auf Portfolio-Ebene erfordert gewichtete Durchschnitte der Taxonomie-konformen Umsätze oder Investitionsausgaben der gehaltenen Unternehmen. Da viele Unternehmen noch keine vollständigen Taxonomie-Daten berichten, sind Schätzverfahren notwendig, die transparent dokumentiert werden müssen. Die Berichterstattung muss kenntlich machen, in welchem Umfang tatsächliche Unternehmensdaten vorliegen und wo Schätzungen verwendet wurden.
Die Darstellung von Principal Adverse Impacts erfordert die Erfassung von Indikatoren wie CO2-Fußabdruck, Treibhausgas-Intensität, Engagement in fossilen Brennstoffen, Biodiversitätsverletzungen oder soziale Kennzahlen wie Geschlechtervielfalt in Führungsgremien. Die SFDR definiert verpflichtende und freiwillige PAI-Indikatoren, deren Erhebung und Berichterstattung standardisierte Prozesse voraussetzt. Haftungsdächer müssen entscheiden, welche PAI-Indikatoren sie berücksichtigen und wie diese in die Produktauswahl und Kundenberatung einfließen.
Die Automatisierung dieser Prozesse ist für skalierbare Geschäftsmodelle unerlässlich. Manuelle Datenaufbereitung und individuelle Reporting-Erstellung sind bei einer größeren Anzahl von Mandaten ressourcenintensiv und fehleranfällig. Investitionen in Portfolio-Management-Systeme, die ESG-Daten integrieren und standardisierte Reports generieren können, stellen daher einen kritischen Erfolgsfaktor dar. Gleichzeitig müssen diese Systeme flexibel genug sein, um regulatorische Anpassungen zeitnah umzusetzen, da die technischen Standards sich weiterentwickeln.
Aktuelle Entwicklungen und zukünftige Anforderungen
Die Regulierung nachhaltiger Finanzen befindet sich in einem dynamischen Entwicklungsprozess. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat mehrfach Leitlinien zur Anwendung der SFDR veröffentlicht und dabei Präzisierungen vorgenommen, insbesondere zur Verwendung von Nachhaltigkeitsbegriffen in Produktnamen. Produkte, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Namen führen, müssen demnach mindestens als Artikel-8-Produkte klassifiziert sein und strenge Mindestanforderungen erfüllen. Diese verschärfte Auslegung hat zu einer Welle von Produktumbenennungen und Re-Klassifizierungen geführt.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die Berichtspflichten von Unternehmen erheblich und wird schrittweise bis 2028 umgesetzt. Sie führt detaillierte European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein, die eine deutlich umfangreichere und noch stärker standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verlangen. Diese verbesserte Datenverfügbarkeit wird mittel- bis langfristig die Qualität von ESG-Analysen und Portfolio-Reporting erhöhen, erfordert aber auch eine Anpassung der Verarbeitungsprozesse.
Die Diskussion um eine Überarbeitung der SFDR reflektiert die Kritik an der aktuellen Umsetzung. Zahlreiche Marktteilnehmer haben auf Inkonsistenzen und Unklarheiten in der Anwendung hingewiesen. Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung der Verordnung angekündigt, deren Ergebnisse zu substanziellen Änderungen führen könnten. Haftungsdächer müssen diese Entwicklung aufmerksam verfolgen und ihre Prozesse entsprechend anpassen können.
Die zunehmende Bedeutung von Klimarisiken im Risikomanagement zeigt sich in Empfehlungen der Aufsichtsbehörden und Leitlinien der EIOPA für Versicherungen und IORPs. Die Integration von Klimaszenarien in die Risikobewertung und Strategieplanung wird zu einem Standard, der auch für Vermögensverwalter und Haftungsdächer relevant ist. Die Analyse von Transitions-Risiken, also den finanziellen Auswirkungen der Dekarbonisierung, sowie physischen Risiken durch Klimaereignisse wird zunehmend in Produktdokumentation und Kundenberatung einfließen müssen.
Die praktische Herausforderungen in der Umsetzung
Die Implementation nachhaltiger Portfoliostrategien unter einem Haftungsdach konfrontiert Praktiker mit mehrschichten Problemstellungen. Die Verfügbarkeit geeigneter Produkte variiert je nach Anlageklasse erheblich. Während für börsengehandelte Aktien und große Investmentfonds umfangreiche ESG-Daten existieren, sind Informationen zu kleineren Unternehmen, Schwellenländern oder alternativen Anlageklassen oft lückenhaft. Diese Datenlücken erschweren die Konstruktion diversifizierter nachhaltiger Portfolios, insbesondere wenn spezifische Kundenpräferenzen wie hohe Taxonomie-Quoten erfüllt werden sollen.
Die Kosten nachhaltiger Anlageprodukte haben sich in den vergangenen Jahren angeglichen, dennoch weisen spezialisierte ESG-Fonds teilweise höhere Gebühren auf als vergleichbare konventionelle Produkte. Diese Kostenkomponente muss in der Beratung transparent kommuniziert werden, insbesondere wenn die zusätzlichen Kosten nicht durch entsprechende Mehrwerte in Rendite oder Risikoreduktion kompensiert werden. Die Debatte über die finanzielle Performance nachhaltiger Anlagen zeigt gemischte Ergebnisse, wobei metaanalytische Studien keinen systematischen Performancenachteil identifizieren, aber auch keine generelle Überlegenheit nachweisen.
Die Skalierbarkeit individueller Beratungsleistungen bei gleichzeitiger Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen stellt Haftungsdächer vor operative Herausforderungen. Die Balance zwischen standardisierten Prozessen, die Effizienz ermöglichen, und der notwendigen Individualisierung nach Kundenpräferenzen erfordert durchdachte Betriebsabläufe. Die Digitalisierung von Teilprozessen, etwa durch Robo-Advisory-Komponenten für die Präferenzabfrage oder automatisierte Portfolio-Vorschläge, kann hier Entlastung schaffen, muss aber sorgfältig in das Beratungskonzept integriert werden.
Fazit und Ausblick
Nachhaltige Kundenportfolios unter Haftungsdächern bewegen sich in einem komplexen Spannungsfeld zwischen regulatorischen Anforderungen, technischen Fragen der Umsetzung und Kundenerwartungen. Die erfolgreiche Integration von Nachhaltigkeitsaspekten erfordert mehr als die Auswahl einiger ESG-gelabelter Produkte. Vielmehr sind strukturierte Governance-Prozesse, robuste Dateninfrastrukturen, qualifizierte Beratung und transparente Berichterstattung notwendig.
Die regulatorische Landschaft wird sich weiterentwickeln, wobei der Trend zu strengeren Anforderungen und präziseren Definitionen deutlich erkennbar ist. Haftungsdächer, die frühzeitig in entsprechende Systeme und Kompetenzen investieren, positionieren sich vorteilhaft für diesen wachsenden Markt. Die Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten ist nicht nur regulatorisch getrieben, sondern reflektiert auch einen gesellschaftlichen Wandel in den Präferenzen von Anlegern, insbesondere jüngerer Generationen.
Die Professionalisierung nachhaltiger Geldanlagen schreitet voran, wobei die Fokussierung auf messbare Wirkung und transparente Methoden zunimmt. Für Haftungsdächer bedeutet dies, dass eine oberflächliche Integration von ESG-Aspekten nicht ausreicht. Gefordert ist eine substanzielle Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsthemen, die sich in Produktauswahl, Beratungsprozessen und Kundenkommunikation widerspiegelt. Nur durch diese fundierte Herangehensweise lassen sich die regulatorischen Anforderungen erfüllen, Kundenerwartungen bedienen und die mit dem Wachstum nachhaltiger Anlagen verbundenen Geschäftschancen realisieren.

Über das Haftungsdach der INNO INVEST

Geschäftsführung: Herbert Schmitt (li)
und Stefan Schmitt (re)
Vermögensverwaltung | Haftungsdach
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