BaFin-Factsheet für Finfluencer: Dringender Handlungsbedarf bei wachsendem Schadenspotenzial
Was sich bereits seit geraumer Zeit andeutete: Die Zeiten unregulierter Finanzempfehlungen in sozialen Medien sind vorbei. Denn Anfang Januar 2026 hat die BaFin gemeinsam mit den europäischen Aufsichtsbehörden ein Factsheet veröffentlicht, das erstmals klare Grenzen für sogenannte Finfluencer definiert.
Die Botschaft ist eindeutig: Wer auf Instagram, TikTok oder YouTube über Finanzprodukte spricht, bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Für Vermögensverwalter, Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister, die mit Finfluencern kooperieren, als auch für die Finfluencer selbst, bedeutet dies erhebliche Haftungsrisiken – und dringenden Handlungsbedarf.
Der Hintergrund: In den vergangenen Jahren sind bereits erhebliche finanzielle Schäden entstanden, weil unqualifizierte oder interessengeleitete Akteure ohne die erforderliche fachliche Kompetenz, Erlaubnis oder Transparenz als sogenannte „Finfluencer“ Anlageentscheidungen beeinflusst haben. Für viele Anlegerinnen und Anleger war dabei oftmals nicht erkennbar, dass es sich weder um unabhängige Information noch um eine regulierte Beratung handelte. Das neue Factsheet markiert einen Wendepunkt und gibt erstmals verbindliche Orientierung für alle, die im digitalen Raum über Finanzthemen kommunizieren.
Das BaFin-Factsheet im Detail: Kernaussagen und Abgrenzungen
Das am 9. Januar 2026 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte Factsheet richtet sich an alle Personen, die in sozialen Medien über Finanzprodukte oder Finanzdienstleistungen sprechen und diese bewerben.
Die BaFin stellt unmissverständlich klar: Entscheidend ist nicht die Reichweite oder Selbstdarstellung eines Kanals, sondern allein der konkrete Inhalt der veröffentlichten Beiträge.
1. Verantwortung für veröffentlichte Inhalte
Die zentrale Botschaft des Factsheets lautet: Finfluencer müssen für ihre geposteten Inhalte die volle Verantwortung tragen. Irreführende oder leichtfertige Posts können negative finanzielle Folgen für Follower haben und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Verantwortung gilt unabhängig davon, ob jemand im Auftrag eines Finanzunternehmens arbeitet oder auf eigene Faust Content produziert.
Das Factsheet stellt klar:
„Stellen Sie sicher, dass das, was Sie sagen, wahr, fair, klar und nicht irreführend ist.“
Fakten sind von Meinungen zu unterscheiden, und die Risiken müssen ebenso deutlich hervorgehoben werden wie die Chancen.
2. Abgrenzung: Information oder erlaubnispflichtige Anlageberatung?
Eine der wichtigsten Abgrenzungen betrifft die Frage, wann aus einer allgemeinen Information eine erlaubnispflichtige Anlageberatung wird. Allgemeine Informationen über Märkte oder Produkte sind grundsätzlich zulässig. Werden jedoch konkrete Kauf-, Verkaufs- oder Halteempfehlungen ausgesprochen oder bestimmte Finanzprodukte gezielt angepriesen, kann schnell eine erlaubnispflichtige Tätigkeit vorliegen.
Nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a des Kreditwesengesetzes (KWG) ist Anlageberatung definiert als „die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird.“
Die BaFin hat in ihrem aktualisierten Merkblatt zur Anlageberatung (Stand Februar 2025) klargestellt, dass Finfluencer den Tatbestand der Anlageberatung regelmäßig nicht erfüllen werden, da es sich mangels unmittelbaren Kontakts zu den Followern nicht um eine „Abgabe von persönlichen Empfehlungen“ handelt.
Jedoch: Sobald konkrete Produkte aktiv angepriesen werden, inklusive Handlungsaufforderung oder Provisionsanbindung, kann dies als Anlagevermittlung gewertet werden und eine BaFin-Lizenz nach § 32 KWG erfordern.
3. Transparenzpflicht bei Vergütungen und Eigeninteressen
Ein Kernthema des Factsheets ist die Transparenz bei bezahlten Kooperationen. Finfluencer müssen klar und verständlich offenlegen, wenn sie für ein beworbenes Finanzprodukt Geld, Geschenke oder Vergünstigungen erhalten. Dies gilt ebenso, wenn sie selbst in das beworbene Produkt investiert haben oder von dessen Verbreitung profitieren könnten.
Erhält ein Finfluencer eine Gegenleistung – etwa über Provisionen, Affiliate-Links oder sonstige wirtschaftliche Vorteile –, spricht dies regelmäßig für eine gewerbsmäßige Tätigkeit. In diesen Fällen greifen umfangreiche aufsichtsrechtliche Pflichten. Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 32 Abs. 1 KWG setzt voraus, dass der Betrieb auf gewisse Dauer angelegt ist und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt – dabei genügt bereits die Absicht, mittelbar über die Finanzwerbung Gewinn zu erzielen.
4. Werbekennzeichnung und verschleierte Formate
Werbung muss eindeutig als solche erkennbar sein. Verschleierte Werbeformate oder vermeintlich private Erfahrungsberichte mit wirtschaftlichem Hintergrund bergen erhebliche rechtliche Risiken. Die BaFin mahnt: Hinweise auf Interessenkonflikte dürfen nicht versteckt oder nur indirekt erfolgen.
5. Besondere Vorsicht bei Hochrisiko-Produkten
Besonders kritisch betrachten BaFin und ESMA Werbung für hochriskante Finanzprodukte. Das Factsheet nennt explizit:
- Differenzkontrakte (CFDs)
- Forex-Handel
- Futures
- Volatile Kryptowährungen
- Bestimmte Crowdfunding-Initiativen
Diese Produkte bergen die Gefahr, das gesamte investierte Kapital zu verlieren. Die Aufsicht fordert, dass die Risiken ebenso deutlich dargestellt werden wie mögliche Chancen. Künstliche Dringlichkeit durch Aussagen wie „schnell reich werden“ – also die vielgescholtene „Fear of Missing Out“ (FOMO) – ist ausdrücklich untersagt.
Der eindringliche Hinweis der BaFin:
„Wenn es zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr.“
Wer für unseriöse Produkte, Plattformen oder Apps wirbt, bringt nicht nur seine Follower in ernsthafte Schwierigkeiten, sondern könnte sich auch an Betrug mitschuldig machen.
Rechtliche Grundlagen: Was droht bei Verstößen?
Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG)
Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG bedarf der schriftlichen Erlaubnis der BaFin, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Finanzdienstleistungen erbringen will. Dies umfasst insbesondere:
- Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG)
- Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG)
- Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG)
Eine erlaubnispflichtige Anlagevermittlung liegt bereits dann vor, wenn der Vermittler den Abschluss eines konkreten Geschäfts bereits so umfassend vorbereitet und abgewickelt hat, dass der Kunde den Auftrag nur noch zu unterschreiben und abzusenden hat.
Strafrechtliche Konsequenzen
Die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen sind gravierend:
§ 54 KWG – Strafbarkeit bei unerlaubten Geschäften: Wer ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bereits fahrlässiges Handeln ist strafbar – ein fahrlässiger Verstoß liegt vor, wenn sich die handelnden Personen nicht über eine gegebenenfalls eingreifende Erlaubnispflicht erkundigt haben.
§ 144 Gewerbeordnung (GewO) – Ordnungswidrigkeiten: Wer ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 34f GewO (Finanzanlagenvermittlung) tätig wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
§ 37 KWG – Einschreiten der BaFin: Die BaFin kann unerlaubte Geschäfte untersagen und Maßnahmen ergreifen, um die Fortsetzung zu verhindern. Soweit Finfluencer durch ihre Empfehlungen für Produkte von Unternehmen werben, die im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KWG unerlaubt tätig sind, werden sie regelmäßig in diese unerlaubte Tätigkeit einbezogen sein.
Zivilrechtliche Haftung
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen droht den handelnden Personen auch eine zivilrechtliche Inanspruchnahme durch geschädigte Anleger, die schnell ein existenzbedrohendes Ausmaß annehmen kann. Geschädigte Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie aufgrund fehlerhafter oder irreführender Empfehlungen finanzielle Verluste erlitten haben.
Bedeutung für Unternehmen und Marktteilnehmer
Das Factsheet richtet sich nicht nur an Finfluencer selbst, sondern explizit auch an Unternehmen, die diese als Marketing- oder Vertriebskanal nutzen. Haftungsrisiken können sich auf beide Seiten erstrecken.
Handlungspflichten für kooperierende Unternehmen
Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Vermögensverwalter sowie Produktanbieter sollten Kooperationsmodelle mit Finfluencern rechtlich sorgfältig prüfen und dokumentieren. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Vertragsgestaltung: Klare vertragliche Regelungen über Umfang und Art der erlaubten Werbung
- Compliance-Vorgaben: Eindeutige Richtlinien zur Kennzeichnung von Werbung und Offenlegung von Vergütungen
- Produktschulung: Sicherstellung, dass Finfluencer die beworbenen Produkte wirklich vollständig verstehen
- Monitoring: Regelmäßige Überprüfung der veröffentlichten Inhalte
- Dokumentation: Lückenlose Dokumentation aller Kooperationen und Inhalte
Besondere Risiken für regulierte Unternehmen
Für Unternehmen, die unter die Aufsicht der BaFin fallen, gelten zusätzliche Wohlverhaltenspflichten. Verstöße gegen diese Pflichten können zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen, einschließlich:
- Bußgeldern
- Untersagungsverfügungen
- Entzug der Erlaubnis im Extremfall
EU Retail Investment Strategy: Weitere Verschärfungen absehbar
Das BaFin-Factsheet schafft zwar mehr Klarheit, ersetzt jedoch keine gesetzliche Regulierung. Mit der Umsetzung der europäischen Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) sind weitere Verschärfungen zu erwarten.
Aktueller Stand der RIS
Die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat wurden im Dezember 2025 erfolgreich abgeschlossen. Der EU-Rat und das Europäische Parlament haben sich auf ein umfassendes Paket geeinigt, das den Schutz von Privatanlegern vor falschen oder irreführenden Informationen über Finanzprodukte deutlich stärkt.
Das finale Regelwerk wird voraussichtlich Anfang 2026 veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben dann 24 Monate Zeit zur Umsetzung in nationales Recht. Mit der Anwendbarkeit der neuen Vorschriften ist somit frühestens ab 2028 zu rechnen.
Erwartete Neuerungen durch die RIS
Die RIS wird voraussichtlich folgende Bereiche verschärfen:
- Finanzielle Bildung: Die Mitgliedstaaten werden angehalten, Bürgern zu helfen, die Risiken und Vorteile von Investitionen besser zu verstehen und Finanzberatung kritisch zu bewerten.
- Finfluencer-Regulierung: Der Text zieht besondere Aufmerksamkeit auf die Aktivitäten von Finfluencern, die teilweise oberflächliche Finanzberatung über soziale Medien anbieten. Es wird erwartet, dass strengere Transparenz- und Offenlegungspflichten eingeführt werden.
- Professionelle Kunden: Mehr Privatanleger könnten als professionelle Kunden behandelt werden, wenn sie entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen können.
- Produktinformationen: Verbesserte Key Information Documents (KIDs) sollen Anlegern helfen, Produkte besser zu verstehen und zu vergleichen. 30 Monate nach Inkrafttreten müssen diese Informationen in maschinenlesbarem Format bereitgestellt werden.
- Value for Money: Verpflichtende Benchmarking-Übungen sollen sicherstellen, dass Anlageprodukte ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.
Warum ein Haftungsdach für Finfluencer unter den neuen Rahmenbedingungen unverzichtbar wird
Die verschärfte Regulierung durch das BaFin-Factsheet und die bevorstehende EU Retail Investment Strategy stellen Finfluencer vor eine fundamentale Herausforderung: Wie lässt sich professionelle Finanzberatung und -vermittlung im digitalen Raum betreiben, ohne gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben zu verstoßen oder existenzbedrohende Haftungsrisiken einzugehen?
Die Antwort liegt in der Partnerschaft mit einem modernen Haftungsdach – und hier sind die konkreten Gründe, warum diese Lösung gerade für Finfluencer unter den gegebenen Umständen von immenser Bedeutung ist:
Regulatorische Absicherung ohne eigene BaFin-Lizenz
Eine eigene Erlaubnis nach § 32 KWG zu beantragen, ist für die meisten Finfluencer weder realistisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Der administrative und finanzielle Aufwand ist erheblich – Experten gehen davon aus, dass sich eine eigene Lizenz erst ab einem verwalteten Vermögen von rund 500 Millionen Euro rechnet. Das Haftungsdach bietet hier eine pragmatische Alternative: Finfluencer können als vertraglich gebundene Vermittler agieren, ohne selbst die komplexen Anforderungen einer BaFin-Erlaubnis erfüllen zu müssen.
Professionelle Compliance-Infrastruktur
Das BaFin-Factsheet macht deutlich: Compliance ist heute ein Fulltime-Thema. Von der korrekten Werbekennzeichnung über die Offenlegung von Interessenkonflikten bis hin zur rechtskonformen Produktdarstellung – die Anforderungen sind komplex und ändern sich laufend. Ein professionelles Haftungsdach übernimmt diese regulatorische Last: Es stellt die notwendigen Prozesse, Schulungen und Dokumentationssysteme bereit und sorgt dafür, dass alle veröffentlichten Inhalte den aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Rechtssicherheit in der Grauzone
Die Abgrenzung zwischen zulässiger Information und erlaubnispflichtiger Anlageberatung ist oft unklar. Wann wird aus einem allgemeinen Spartipp eine konkrete Produktempfehlung? Wann ist eine Handlungsaufforderung zu konkret? Das Haftungsdach bietet hier Orientierung und Rechtssicherheit: Erfahrene Compliance-Experten prüfen Inhalte vor Veröffentlichung und stellen sicher, dass die rechtlichen Grenzen nicht überschritten werden.
Haftungsschutz für existenzielle Risiken
Die Konsequenzen bei Verstößen sind drastisch: Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach § 54 KWG, Bußgelder nach § 144 GewO und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger, die schnell existenzbedrohende Dimensionen annehmen können. Unter dem Haftungsdach werden diese Risiken erheblich reduziert: Die regulatorische Verantwortung liegt beim Haftungsdachgeber, der über die notwendige Berufshaftpflichtversicherung und finanzielle Ausstattung verfügt.
Zugang zu professionellen Strukturen
Ein modernes Haftungsdach bietet weit mehr als nur regulatorische Absicherung. Es verschafft Zugang zu:
- Erstklassigen Depotbanken wie UBS Deutschland, DAB BNP Paribas oder V-Bank
- Professionellen Produktpaletten von etablierten Anbietern
- Modernen Wealth Management-Plattformen für effiziente Kundenverwaltung
- Laufenden Schulungen zu Produkten und Rechtsentwicklungen
- Netzwerken von erfahrenen Beratern und Vermittlern
Vorbereitung auf die RIS-Ära
Mit der Umsetzung der EU Retail Investment Strategy ab 2028 werden die Anforderungen an Finanzberatung und -vermittlung nochmals deutlich verschärft. Wer bereits heute unter einem professionellen Haftungsdach agiert, ist für diese Entwicklung bestens vorbereitet. Das Haftungsdach übernimmt die Anpassung an neue regulatorische Anforderungen, während der Finfluencer sich auf seine Kernkompetenz konzentrieren kann: die qualitativ hochwertige Kommunikation mit seiner Community.
Unternehmerische Freiheit mit professionellem Rahmen
Das Erfolgsmodell zeigt sich am Beispiel von Vermögensverwaltern wie Schmidbauer Asset Consulting, die bewusst den Weg unter ein Haftungsdach gewählt haben: Maximale unternehmerische Freiheit bei gleichzeitiger rechtlicher Absicherung. Christian Baumanns brachte es auf den Punkt: „Wie schaffen wir es, unternehmerisch frei zu sein und gleichzeitig rechtlich sauber aufgestellt zu bleiben? Das Haftungsdach war die einzige vernünftige Lösung. Und: Es funktioniert.“
Für Finfluencer, die ihre Tätigkeit professionalisieren und gleichzeitig rechtlich auf der sicheren Seite bleiben wollen, ist die Partnerschaft mit einem modernen Haftungsdach damit nicht nur eine Option – sie ist unter den verschärften regulatorischen Rahmenbedingungen zunehmend der einzig gangbare Weg.
Fazit: Paradigmenwechsel in der Finanzwerbung
Das BaFin-Factsheet markiert einen Wendepunkt in der Regulierung von Finanzinhalten in sozialen Medien. Die Botschaft ist klar: Die Zeiten, in denen Finanzwerbung im digitalen Raum weitgehend unreguliert stattfinden konnte, sind vorbei.
Für Vermögensverwalter, Versicherungsvermittler und andere Finanzdienstleister, die mit Finfluencern kooperieren oder kooperieren möchten, bedeutet dies:
- Erhöhte Sorgfaltspflichten bei der Auswahl und Überwachung von Kooperationspartnern
- Notwendigkeit klarer vertraglicher Regelungen
- Implementierung umfassender Compliance-Systeme
- Laufende rechtliche Beratung und Anpassung an sich entwickelnde Regulierung
Mit der bevorstehenden Umsetzung der EU Retail Investment Strategy ist mit weiteren Verschärfungen zu rechnen. Unternehmen und Marktteilnehmer sind gut beraten, bereits jetzt ihre Prozesse und Kooperationsmodelle auf den Prüfstand zu stellen und anzupassen.
Die Entwicklung zeigt: Anlegerschutz hat für die Aufsichtsbehörden höchste Priorität. Wer heute nicht handelt, riskiert morgen nicht nur Bußgelder und rechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche Reputationsschäden.
Quellen und weiterführende Informationen
- BaFin Factsheet für Finfluencer (Januar 2026)
- ESMA Good Practices for Financial Influencers
- EU Retail Investment Strategy – Verordnungsvorschlag

Über das Haftungsdach der INNO INVEST

Geschäftsführung: Herbert Schmitt (li)
und Stefan Schmitt (re)
Vermögensverwaltung | Haftungsdach
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