Ein Anlagevermittler ist eine natürliche oder juristische Person, die Finanzprodukte – meist im Auftrag Dritter – an Kunden vermittelt. Die Vermittlung erfolgt ohne umfassende Beratung, unterliegt aber dennoch strengen regulatorischen Anforderungen (Anlagevermittlung). In Deutschland ist hierfür eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34f GewO erforderlich, es sei denn, die Tätigkeit wird unter einem Haftungsdach ausgeführt. Anlagevermittler tragen eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Kunden. Die Anlagevermittlung wird im Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) in § 2 Absatz 2 Nummer 3 geregelt.
