Die Anlagevermittlung bezeichnet die gezielte Empfehlung oder Vermittlung von Finanzprodukten zwischen einem Kunden und einem Produktanbieter. Sie erfordert in Deutschland eine Erlaubnis nach § 34f GewO oder die Anbindung an ein reguliertes Institut. Die Tätigkeit ist von der Anlageberatung zu unterscheiden, da sie ohne persönliche Empfehlung auskommt. Anlagevermittler müssen Informationspflichten, Dokumentationspflichten und Wohlverhaltensregeln einhalten.