Das Antragsverfahren zur Erteilung einer Erlaubnis für Finanzdienstleistungen nach §15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) ist ein formalisierter Prozess bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, in Deutschland meist der BaFin. Antragsteller müssen umfangreiche Unterlagen einreichen, darunter Geschäftspläne, Nachweise über Eigenmittel, Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleiter. Das Verfahren dient der Prüfung, ob ein Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Es bildet die Grundlage für die rechtskonforme Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es nennt sich auch Inhaberkontrollverfahren.