Aufsichtsrechtliche Prüfungen dienen der Kontrolle, ob ein Finanzdienstleister seine gesetzlichen und regulatorischen Pflichten einhält. Diese Prüfungen erfolgen entweder durch die BaFin selbst oder durch externe Prüfer, etwa nach § 89 WpHG. Dabei werden Geschäftsprozesse, Risikomanagement, Kundenschutzvorgaben und die Einhaltung organisatorischer Anforderungen sowie die Aufbau- und Ablauforganisation überprüft. Sie stellen sicher, dass die Integrität und Stabilität des Finanzsystems gewahrt bleiben.