Aufzeichnungspflichten (Record Keeping) verpflichten Finanzdienstleister, bestimmte Kommunikation mit Kunden – insbesondere Telefongespräche, Videoberatung und elektronische Nachrichten zu Wertpapierdienstleistungen – zu dokumentieren und zu speichern. Diese Vorgabe dient der Nachvollziehbarkeit von Beratung und Ordererteilung und ist gesetzlich im WpHG verankert. Die Aufzeichnungen müssen über mehrere Jahre aufbewahrt und auf Anfrage der Aufsicht bereitgestellt werden. Sie sind ein wichtiger Baustein zur Stärkung des Anlegerschutzes.
