Das Ausschließlichkeitsprinzip besagt, dass vertraglich gebundene Vermittler ihre Finanzdienstleistungen ausschließlich im Namen und für Rechnung eines einzigen Haftungsdachs oder Wertpapierinstituts erbringen dürfen. Dieses Prinzip ist gesetzlich vorgeschrieben, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Verantwortlichkeit eindeutig zu regeln. Es bedeutet zugleich, dass Vermittler keine Vermittlung für mehrere Institute parallel anbieten dürfen. Die Bindung ist organisatorisch und rechtlich eng ausgestaltet.
