Eine BaFin-Zulassung ist die offizielle Erlaubnis der Aufsichtsbehörde, bestimmte regulierte Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen (Finanzdienstleistungen) in Deutschland anzubieten. Sie setzt ein umfassendes Prüfverfahren voraus, bei dem unter anderem Kapitalausstattung, Geschäftsorganisation und Qualifikation der Geschäftsleiter bewertet werden (Inhaberkontrollverfahren und Eignungsüberprüfung). Ohne diese Zulassung dürfen viele Tätigkeiten – etwa Vermögensverwaltung oder Anlageberatung – nicht ausgeübt werden. Die Zulassung ist oft mit fortlaufenden Melde- und Prüfungspflichten verbunden.
