Eine Bestandsübertragung bezeichnet die Übertragung von Kundendaten oder bestehenden Verträgen von einem Finanzvermittler auf einen anderen – etwa bei einem Plattformwechsel oder einem Wechsel des Haftungsdachs. Dabei müssen rechtliche, technische und datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt werden. Die Zustimmung des Kunden ist in der Regel erforderlich. Die Übertragung dient der Aufrechterhaltung der Betreuung und Abrechnung.
