Die Eintragung ins Vermittlerregister dokumentiert die behördliche Zulassung von Finanzvermittlern, insbesondere nach § 34f oder § 34d Gewerbeordnung (GewO). Sie erfolgt über die Industrie- und Handelskammern (IHK) und ist öffentlich einsehbar. Kunden können so prüfen, ob ein Berater über die erforderliche Erlaubnis und Registrierung verfügt. Das Register dient der Markttransparenz und trägt zur Qualitätssicherung in der Finanzberatung bei. Link: https://www.vermittlerregister.info/