Die FinVermV ist eine Verordnung, die konkrete Anforderungen an Finanzanlagevermittler nach § 34f GewO stellt. Sie regelt unter anderem die Pflicht zur Geeignetheitsprüfung, zur Dokumentation von Beratungsgesprächen, zur Offenlegung von Provisionen sowie zur Weiterbildung. Ziel ist ein hoher Standard im Verbraucherschutz und eine bessere Vergleichbarkeit mit regulierten Finanzdienstleistern. Verstöße gegen die FinVermV können zu Bußgeldern oder zum Entzug der Erlaubnis führen.
