Ein Finanzanlagevermittler ist eine Person oder ein Unternehmen, das gewerbsmäßig Finanzanlagen wie Fondsanteile oder Beteiligungen vermittelt, ohne selbst als Kredit- oder Wertpapierinstitut zugelassen zu sein. Voraussetzung ist eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) sowie die Eintragung ins Vermittlerregister. Finanzanlagevermittler unterliegen bestimmten Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten. Sie müssen ihre Kunden über Risiken, Kosten und Produktdetails aufklären. Link: https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/gruendung/anlagevermittlung/finanzanlagenvermittler/finanzanlagenberater-2564286