Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Unternehmen im Finanzsektor, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem die Identifizierung von Kunden, die Überwachung von Transaktionen und die Meldung verdächtiger Aktivitäten. Finanzdienstleister müssen Risikoanalysen erstellen, ein internes Kontrollsystem betreiben und Schulungen durchführen. Verstöße gegen das GwG können schwerwiegende aufsichtsrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/