Das Inhaberkontrollverfahren ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prüfprozess durch die Aufsichtsbehörden (z. B. BaFin), der bei geplanten Beteiligungserwerben an regulierten Finanzunternehmen durchzuführen ist. Es dient der Beurteilung der Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und finanziellen Solidität des Erwerbers. Ziel ist es, die Integrität und Stabilität des Finanzmarkts zu wahren. Das Verfahren ist bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte zwingend einzuleiten. Link: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Inhaberkontrolle/inhaberkontrolle_node.html
