Der Kenntnis- und Erfahrungsnachweis, auch als Sachkundenachweis bezeichnet, ist ein regulatorischer Nachweis für Personen, die Finanzdienstleistungen erbringen oder vermitteln. Er dokumentiert, dass die Person über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, um Kunden sachgerecht beraten zu können. In vielen Fällen ist dieser Nachweis gesetzlich vorgeschrieben, etwa im Rahmen der § 34f-Erlaubnis oder bei Tätigkeiten unter einem Haftungsdach. Schulungen, Prüfungen oder berufliche Vorerfahrungen können als Nachweis dienen.