§ 32 des Kreditwesengesetzes regelt die Erlaubnispflicht für das Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland. Unternehmen, die diese Tätigkeiten gewerbsmäßig ausüben wollen, benötigen eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Der Paragraf definiert damit die Zugangsvoraussetzungen zum regulierten Finanzmarkt. Tätigkeiten ohne Erlaubnis sind strafbar und können mit empfindlichen Sanktionen geahndet werden. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__32.html
