Das Platzierungsgeschäft bezeichnet die Tätigkeit, Finanzinstrumente – etwa Fondsanteile, Anleihen oder Aktien – im Auftrag eines Emittenten an Anleger zu vermitteln. Es ist eine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung gemäß WpIG und erfordert eine schriftliche Vereinbarung mit dem Emittenten. Das Ziel ist die Kapitalaufnahme durch gezielte Investorenansprache. Vermittler dürfen Produkte nur platzieren, wenn sie über die entsprechende Zulassung oder Einbindung in ein Haftungsdach verfügen.
