Record Keeping bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Archivierung und Aufbewahrung geschäftsrelevanter Informationen und Dokumente im Finanzsektor. Dazu zählen beispielsweise Beratungsdokumentationen, Aufzeichnungen von Telefongesprächen oder Handelsaufträge. Die Aufbewahrungsfristen betragen je nach Vorgabe bis zu zehn Jahre. Ziel ist die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsprozessen und die Möglichkeit einer späteren Überprüfung durch Aufsichtsbehörden.