Die Erlaubnis nach § 34h Gewerbeordnung (GewO) ermöglicht gewerblich tätigen Finanzberatern, eine Honorar-Anlageberatung durchzuführen. Im Gegensatz zur provisionsbasierten Vermittlung darf der Berater keine Zuwendungen von Produktanbietern annehmen und muss vollständig unabhängig agieren. Die Zulassung ist mit strengen Anforderungen an Qualifikation, Transparenz und Interessenkonflikte verbunden. Sie soll den Anlegerschutz durch eine unabhängige Beratung stärken.