Die Angemessenheitsprüfung nach MiFID2 und nach § 63 Abs. 10 WpHG überprüft, ob ein Kunde über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um ein bestimmtes Finanzinstrument selbstständig beurteilen zu können. Sie ist verpflichtend, wenn keine persönliche Beratung (Anlageberatung) erfolgt, etwa bei reinen Online-Plattformen oder Ausführungsgeschäften. Ziel der Prüfung ist es, ungeeignete Produktempfehlungen zu vermeiden und den Kunden vor Fehlentscheidungen zu schützen. Sie erfolgt durch gezielte Abfragen während des Onboardings.
