Ein Anlageberater ist eine Person, die Kunden bei der Auswahl von Finanzprodukten individuell unterstützt und Empfehlungen ausspricht. Die Beratung muss den Zielen, der Risikobereitschaft und der finanziellen Situation des Kunden entsprechen. Anlageberater unterliegen strengen Dokumentations-, Informations- und Wohlverhaltenspflichten. In vielen Fällen benötigen sie eine Erlaubnis nach § 34f GewO oder eine Einbindung über ein Haftungsdach gemäß §3 Abs. 2 WpIG zur Durchführung der Anlageberatungstätigkeit.
