Die Fondsgründung bezeichnet den formalen Prozess der Schaffung eines Investmentfonds. Dazu gehören die Festlegung der Anlagestrategie, die Wahl der Rechtsform, die Auswahl von Fondsmanager, Depotbank und Verwaltungsgesellschaft sowie die Genehmigung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden. Die Gründung erfordert ein detailliertes Fondsprospekt und unterliegt klaren regulatorischen Anforderungen. Ziel ist es, ein rechtssicheres und marktfähiges Anlageprodukt zu schaffen. Die Auflage eines Whitelabel-Fonds ist durch Zusammenarbeit mit einem Haftungsdach möglich.