Die Geeignetheitsprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abfrage, bei der Finanzdienstleister feststellen müssen, ob eine konkrete Anlageempfehlung für einen Kunden geeignet ist. Dabei werden unter anderem die finanziellen Verhältnisse, Anlageziele und Risikobereitschaft des Kunden berücksichtigt. Die Prüfung ist Bestandteil jeder individuellen Beratung und dient dem Schutz des Anlegers vor ungeeigneten Produkten. Ihre Durchführung ist verpflichtend, sobald ein persönlicher Produktempfehlungsbezug besteht.