Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind Verwaltungsvorschriften der BaFin, die die organisatorischen Anforderungen an das Risikomanagement von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten konkretisieren. Sie legen unter anderem Regeln zu Aufbau- und Ablauforganisation, interner Revision und Kontrollsystemen fest. Die MaRisk dienen der Begrenzung operationeller und finanzieller Risiken und gelten als wichtiges Element für stabile Finanzmärkte. Link: https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/risikomanagement/marisk/marisk-799522