Weisungsgebundenheit beschreibt das rechtliche Verhältnis, in dem eine Person nur nach den Anweisungen einer übergeordneten Stelle handeln darf. Im Finanzvertrieb betrifft dies insbesondere gebundene Vermittler, die ausschließlich Produkte vertreiben dürfen, die ihnen durch ein Haftungsdach oder Institut freigegeben wurden. Weisungsgebundenheit ist Voraussetzung für die Einbindung unter einem Haftungsdach und Teil der aufsichtsrechtlichen Kontrollstruktur.
