Das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) regelt die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Prospekten für Wertpapiere, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollen. Es dient dem Schutz von Anlegern durch transparente und vollständige Informationen über das angebotene Produkt. Die BaFin prüft und genehmigt die Prospekte, bevor ein öffentliches Angebot erfolgen darf. Das WpPG setzt wesentliche Vorgaben des EU-Rechts um.
