Haftungsdach als Lizenzalternative

Haftungsdach – Alternative zur eigenen BaFin-Lizenz

Haftungsdach als Lizenzalternative für die Finanzbranche

 

Bankgeschäfte wie Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Anlagevermittlung sind in Deutschland streng reguliert. Eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (§15 WpIG) ist dafür unerlässlich. Insbesondere selbstständige Vermögensverwalter, Private Banker und Fintechs stoßen aufgrund sehr hoher organisatorischer Anforderungan häufig an ihre Grenzen, wenn es um eine eigene BaFin-Erlaubnis geht. Eine eigene Lizenz für die Erbringung von Anlageberatung und Anlagevermittlung ist daher für viele unerreichbar.

Hier setzt das Haftungsdach der INNO INVEST an und bietet eine moderne Lösung als Lizenz-Alternative zur Bafin.

 

Haftungsdach für vertraglich gebundene Vermittler

Komplexe Regeln, strenge Vorschriften, finanzielle Aspekte sowie technische und organisatorische Anforderungen müssen für die eigene BaFin-Erlaubnis erfüllen erfüllt werden.

Insbesondere vertraglich gebundene Vermittler nach § 3 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) sind von dieser Problematik betroffen. Wer sich als vertraglich gebundener Vermittler (auch genannt Tied Agent) unter ein  Haftungsdach begibt, benötigt selbst keine Zulassung der BaFin für die Anlageberatunf und -vermittlung. Auch wird keine Erlaufnis als Finanzanlagenvermittler nach der § 34f GewO benötigt. Gebundene Vermittler handeln stattdessen im Namen und auf Rechnung des Haftungsdachs.

Dieses übernimmt administrative und aufsichtsrechtliche Aufgaben und stellt im Idealfall eine moderne Wealthtech-Plattform zur Verfügung.Ab dann gelten insbesondere die Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der WpHG-Mitarbeiteranzeigverordnung (WpHGMAnZV).

 

Register für vertraglich gebundene Vermittler

Die BaFin führt ein öffentliches Register, das Auskunft über die vertraglich gebundenen Vermittler gibt, welche vom Haftungsdach der BaFin zuvor angezeigt wurden. So sind vertraglich gebundene Vermittler nach §3 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) von der laufenden Bafin-Aufsicht befreit, unterliegen aber der Institutsaufsicht.

Aufgrund von § 34f Abs. 3 Nr. 4 GewO benötigen vertraglich gebundene Vermittler keine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f Abs. 1 GewO. Damit das Haftungsdach als haftendes Wertpapierinstitut die registrierung vornehmen kann, wird die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit des gebundenen Vermittlers geprüft.

Das Haftungsdach muss sich sich dann die Tätigkeit des vertraglich gebundenen Vermittlers zurechnen lassen. Sollte das Haftungsdach die Auswahl oder Überwachung seiner vertraglich gebundenen Vermittler nicht ordnungsgemäß durchführen oder die ihm übertragenen Pflichten im Zusammenhang mit der Führung des Registers verletzen, dann kann die Bafin dem Haftungsdach untersagen vertraglich gebundene Vermittler in das Unternehmen einzubinden.

 

Das Haftungsdachkonzept: INNO INVEST als Lösung

Das Haftungsdachkonzept bietet die modernste Alternative zur klassischen BaFin-Erlaubnis. Statt den aufwändigen und zeitintensiven Prozess einer eigenen Zulassung zu durchlaufen, können Vermögensverwalter, Anlageberater und Fintechs auf die bereits bestehende rechtliche Basis der INNO INVEST zurückgreifen. Insbesondere hat sich INNO INVEST auf moderne Haftungsdachlösungen spezialisiert und richtet sich an vertraglich gebundene Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG, die papierlos arbeiten wollen. Das wegweisende Konzept der INNO INVEST erbindet Private Banking und klassische Vermögensverwaltung mit modernster Technologie.

Diese einzigartige Kombination ermöglicht es den angeschlossenen Partnern, ihren Kunden ein breites Spektrum an Dienstleistungen anzubieten.

Das Haftungsdach der INNO INVEST stellt eine Win-Win-Situation dar: Partnerunternehmen erhalten nicht nur aufsichtsrechtliche Lizenzen, sondern profitieren auch von einer hochmodernen Infrastruktur sowie einer laufenden KYC- (Know Your Customer) und WpHG-Compliance. Diese Basis schafft Vertrauen bei Kundinnen und Kunden und ermöglicht eine sichere Abwicklung von Bankgeschäften.

 

Digitale Innovation für mehr Effizienz

Eines der herausragenden Merkmale des INNO-Haftungsdachs ist die Integration modernster Technologien. Angeschlossene Partner erhalten Zugang zu einem White-Label-Setup und API-Schnittstellen. Diese ermöglichen es ihnen, in einem regulierten Rahmen europaweit zu agieren und zu skalieren.

Die digitale Infrastruktur von INNO INVEST erleichtert den Geschäftsalltag erheblich. Das Kundenportal versorgt die Kunden der vertraglich gebundenen Vermittler rund um die Uhr mit wichtigen Informationen, die Partnerwelt für vertraglich gebundene Vermittler unterstützt in den Bereichen Kundenbeziehung und Vertrieb. Die Online-Antragsstrecke und die Beratungswelt bieten alles, was für Kontoeröffnung, Beratung, Protokollierung und Service benötigt wird. Darüber hinaus stellt das digitale Ordertool eine optimale Lösung für den modernen Vermögensverwalter dar.

 

Umfassende Unterstützung für reibungslose Prozesse

INNO INVEST stellt nicht nur Lizenzen und technische Infrastruktur zur Verfügung. Das Unternehmen bietet umfassenden Support in den Bereichen Lizenzierung, Compliance, KYC und Marketing. So können sich die Partner auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und sich gleichzeitig auf die Expertise von INNO INVEST verlassen.

 

Warum das Haftungsdach der INNO INVEST?

INNO INVEST verfolgt ein klares Ziel: Partnerschaftliche Unterstützung bei der Umsetzung von Businessplänen. Das Vertrauen der Kunden steht im Mittelpunkt. INNO INVEST stellt sicher, dass die Partner ihren Kunden schnelle und kostengünstige Beratungs- und Investitionserfahrungen bieten können.

Die INNO-Kundenwelt und die INNO-Partnerwelt bilden die Grundlage für effizientes Arbeiten. Die digitale Infrastruktur bietet den Rahmen für reibungslose Prozesse, während INNO INVEST im Hintergrund für umfassende Unterstützung sorgt.

 

Haftungsdach als Vorreiter für unabhängige Vermögensverwalter

Das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) schreibt vor, dass für die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und das Platzierungsgeschäft BaFin-Erlaubnis erforderlich ist. Die Voraussetzungen sind insbesondere für Einzelpersonen und Existenzgründer in ersten Schritt nicht zu erfüllen. Deswegen können sich Vermögensverwalter und Finanzberater, die vorgenannte Finanzdienstleistungen erbringen wollen, aletrnativ an ein Wertpapierinstitut (CRR-Institut oder Wertpapierhandelsunternehmen im Sinne von § 15 WpIG) binden, welches über eine solche BaFin-Erlaubnis verfügt.

Diese werden von Kunden auch anschaulich als „Haftungsdach für unabhängige Vermögensverwalter“ bezeichnet, da sie die Haftung übernehmen. Das Gesetz kennt diesen Ausdruck dagegen nicht. Kunden können sich in Haftungsfällen dann direkt an das Haftungsdach wenden und dieses in Anspruch nehmen.

Das Haftungsdach-Konzept der INNO INVEST eröffnet Vermögensverwaltern, Anlageberatern und Fintechs neue Möglichkeiten. Das Angebot stellt aufgrund der Wealthtech-Plattform eine attraktive Alternative zur aufwendigen BaFin-Zulassung dar und ermöglicht ein schnelles und erfolgreiches Handeln in einem regulierten Umfeld. Die Integration neuester Technologien, eine hochmoderne Infrastruktur und ein umfassender Support setzen neue Maßstäbe in der Branche. INNO INVEST schafft damit die Basis für sichere und innovative Finanzdienstleistungen in der modernen Bankenwelt.

 

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Haftungsdach Whitepaper
Haftungsdach Whitepaper – INNO HAFTUNGSDACH

 

Was ist ein Haftungsdach?

Ein Haftungsdach gemäß §3 Abs. 2 WpIG ist ein rechtlicher Rahmen, der es Anlageberatern und -vermittlern sowie Vermögensverwaltern und Fondsmanagern ermöglicht, ihre Wertpapierdienstleistungen unter einem regulatorischen Dach anzubieten, um die Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu erfüllen und das Risiko der Haftung zu minimieren.

Im Allgemeinen bietet ein Haftungsdach eine Compliance- und Vertriebs-Plattform, über die  Wertpapierdienstleistungen und Services abgerufen werden können, ohne eine eigene Lizenz zu benötigen. Stattdessen arbeiten die so genannten vertraglich gebundenen Vermittler (englisch: Tied Agents) unter der Haftung und Regulierung eines Haftungsdachs, das die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen gemäß Wertpapier-handelsgesetz (WpHG) erfüllt.

In der Regel bietet das Haftungsdach eine Reihe von Dienstleistungen, einschließlich Compliance-Management, Back-Office-Unterstützung, Technologie-Plattformen und Zugang zu einer Vielzahl von Anlageprodukten und -dienstleistungen an. Dabei arbeiten Haftungsdächer – die selbst Wertpapierinstitute oder Wertpapierhandelsbanken sind – mit dritten depotführenden Stellen, Brokern und Depotbanken Hand in Hand zusammen.

Moderne Haftungsdächer haben eine Wealthtech-Plattform geschaffen, über die nicht nur klassische Angebotsmodelle abgewickelt werden können, sondern worüber auch Fintechs und Finanz-Start-ups innovative Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen und einen Robo-Advisor beziehen können.

Fintechs bezeichnen diese Dienstleistungen als Investment-as-a-Service, Brokerage-as-a-Service, Compliance-as-a-Service oder Robo-Advisor-as-a-Service.

 

 

 

Alternativen zum Haftungsdach     

Als Alternative zum Haftungsdach kommen die eigene BaFin-Lizenz nach WpIG oder eine Gewerbeerlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO in Betracht.

 

BaFin-Erlaubnis für Anlageberatung und Anlagevermittlung nach §15 WpIG

Eine eigene BaFin-Lizenz nach WpIG stellt sich in vielen Situationen als unerreichbar dar. Insbesondere muss bei der Gründung ein ausreichendes Anfangskapital von mindestens EUR 75.000,00 vorhanden sein und es müssen im laufenden Betrieb ausreichende Eigenmittel nach CRR vorgehalten und nachgewiesen werden. Außerdem werden für Geschäftsleiter, welche über eine ausreichende Erfahrung verfügen, seitens der BaFin grundsätzlich strenge Maßstäbe angelegt. Die hohen administrativen und organisatorischen Anforderungen setzen eine entsprechende Aufbau- und Ablauforganisation und weitere schriftliche Dokumentation voraus, die einen erheblichen Aufwand und entsprechendem Personalapparat voraussetzen.

 

Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO

Eine weitere Alternative stellt die Erlaubnis nach § 34f GewO dar. Danach dürfen die dort genannten Finanzinstrumente, das sind Anteile an Investmentvermögen nach dem KAGB und Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagegesetzes, vermittelt werden. Die Tätigkeit ist also auf Fondsvermittlung begrenzt. Hierfür ist dann ein Sachkundenachweis gegenüber der Industrie- und Handelskammer und sowie eine Berufshaftpflichtversicherung notwendig. Zudem ist eine mit entsprechenden Kosten verbundene jährliche Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer oder gleichen Steuerberater vorgesehen.

Über das Haftungsdach der INNO INVEST

INNO INVEST Geschäftsführung | Herbert Schmitt und Stefan Schmitt
INNO INVEST
Geschäftsführung: Herbert Schmitt (li)
und Stefan Schmitt (re)
Vermögensverwaltung | Haftungsdach

Die INNO INVEST wurde 2014 von Herbert Schmitt gegründet. Aus Darmstadt heraus werden die Klassische sowie die Online-Vermögensverwaltung für vermögende Privatkunden und Unternehmer, als Infrastruktur-Fintech die Wealthtech-Plattform für Investment-Fintechs und für vertraglich gebundene Vermittler ein professionelles Haftungsdach angeboten.

 

 

 

 

 

 

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