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34f Anlagevermittlung
Die Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) berechtigt Finanzvermittler, bestimmte Finanzanlagen wie Investmentfonds oder geschlossene Beteiligungen zu vermitteln. Sie richtet sich an Personen, die keine Zulassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) benötigen, aber dennoch beratend oder vermittelnd tätig sein möchten. Zuständig für die Erteilung sind meist die Industrie- und Handelskammern (IHK). Die Erlaubnis ist mit zahlreichen Pflichten zur Sachkunde, Zuverlässigkeit und Dokumentation verbunden.

34h Anlageberatung
Die Erlaubnis nach § 34h Gewerbeordnung (GewO) ermöglicht gewerblich tätigen Finanzberatern, eine Honorar-Anlageberatung durchzuführen. Im Gegensatz zur provisionsbasierten Vermittlung darf der Berater keine Zuwendungen von Produktanbietern annehmen und muss vollständig unabhängig agieren. Die Zulassung ist mit strengen Anforderungen an Qualifikation, Transparenz und Interessenkonflikte verbunden. Sie soll den Anlegerschutz durch eine unabhängige Beratung stärken.

A

AIF
AIF steht für „Alternative Investmentfonds“ und umfasst alle Fonds, die nicht unter die UCITS-Richtlinie fallen. Dazu gehören beispielsweise Hedgefonds, Private Equity Fonds, Immobilienfonds oder Infrastrukturfonds. AIFs unterliegen besonderen Anforderungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und dürfen nur von zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgelegt werden. Sie richten sich häufig an professionelle oder semiprofessionelle Anleger.

Aktien
Aktien sind Wertpapiere, die einen Anteil an einem Unternehmen verbriefen und den Inhaber zum Miteigentümer machen. Sie gewähren dem Aktionär unter anderem Stimmrechte auf der Hauptversammlung sowie das Recht auf Dividenden. Aktien gelten als klassische Anlageform mit langfristigem Renditepotenzial, sind aber mit Kursrisiken verbunden. Sie werden an Börsen gehandelt und unterliegen dabei regulatorischen Anforderungen zum Schutz der Anleger.

Angemessenheitsprüfung
Die Angemessenheitsprüfung nach MiFID2 und nach § 63 Abs. 10 WpHG überprüft, ob ein Kunde über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um ein bestimmtes Finanzinstrument selbstständig beurteilen zu können. Sie ist verpflichtend, wenn keine persönliche Beratung (Anlageberatung) erfolgt, etwa bei reinen Online-Plattformen oder Ausführungsgeschäften. Ziel der Prüfung ist es, ungeeignete Produktempfehlungen zu vermeiden und den Kunden vor Fehlentscheidungen zu schützen. Sie erfolgt durch gezielte Abfragen während des Onboardings.

Anlageausschuss
Ein Anlageausschuss ist ein internes Gremium bspw. eines Vermögensverwalters, das Anlageentscheidungen koordiniert und die Einhaltung der Anlagestrategie überwacht. Der Anlageausschuss besteht häufig aus Vertretern des Portfoliomanagements, der Geschäftsführung und des Risikocontrollings. Der Ausschuss analysiert Marktentwicklungen, bewertet Anlagevorschläge und trifft strategische Entscheidungen im Sinne der Kunden. In regulierten Strukturen ist er ein zentrales Instrument zur Qualitätssicherung.

Anlageberater
Ein Anlageberater ist eine Person, die Kunden bei der Auswahl von Finanzprodukten individuell unterstützt und Empfehlungen ausspricht. Die Beratung muss den Zielen, der Risikobereitschaft und der finanziellen Situation des Kunden entsprechen. Anlageberater unterliegen strengen Dokumentations-, Informations- und Wohlverhaltenspflichten. In vielen Fällen benötigen sie eine Erlaubnis nach § 34f GewO oder eine Einbindung über ein Haftungsdach gemäß §3 Abs. 2 WpIG zur Durchführung der Anlageberatungstätigkeit.

Anlageberatung
Die Anlageberatung ist eine persönliche Empfehlung an einen Kunden im Hinblick auf bestimmte Finanzinstrumente. Sie basiert auf einer vorherigen Analyse der Kundenbedürfnisse und ist an gesetzliche Anforderungen zur Geeignetheit und Dokumentation gebunden. Die Beratung darf nur durch zugelassene oder angebundene Berater erfolgen. Ziel ist es, die Interessen des Kunden zu wahren und Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Anlageportfolio
Ein Anlageportfolio bezeichnet die Gesamtheit aller Finanzanlagen, die ein Kunde oder ein Vermögensverwalter verwaltet. Es kann aus verschiedenen Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Fonds oder alternativen Investments bestehen. Ziel ist eine ausgewogene Struktur, die Chancen und Risiken im Einklang mit den Zielen des Anlegers bringt. Die Zusammensetzung eines Portfolios wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Anlageprodukte
Anlageprodukte sind Finanzinstrumente, die dem Ziel dienen, Kapital erhaltend oder gewinnbringend anzulegen. Dazu zählen unter anderem Aktien, ETFs, Anleihen, Fonds, Zertifikate oder strukturierte Produkte. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Risikostruktur, Laufzeit, Liquidität und Ertragschancen. Die Auswahl geeigneter Produkte erfolgt im Rahmen einer individuellen Anlagestrategie, unter Berücksichtigung von Anlagezielen und Risikoprofil des Kunden.

Anlagereport
Ein Anlagereport ist eine strukturierte Übersicht über die Entwicklung eines Anlageportfolios innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Der Anlagereport enthält Informationen zu Performance, Vermögensaufteilung, Wertpapiertransaktionen und Gebühren die sich auf die Wertentwicklung auswirken können. Der Report dient der Information und Rechenschaft gegenüber dem Kunden und ist ein zentrales Element in der Kundenbetreuung. In regulierten Strukturen unterliegt er bestimmten Transparenz- und Dokumentationspflichten.

Anlageuniversum
Das Anlageuniversum beschreibt die Gesamtheit aller Finanzinstrumente, in die innerhalb einer bestimmten Anlagestrategie investiert werden darf. Es wird durch gesetzliche Rahmenbedingungen, interne Richtlinien oder Kundenvereinbarungen definiert. Ein klar abgegrenztes Anlageuniversum dient der Risikokontrolle und Transparenz. Es bildet die Grundlage für alle Anlageentscheidungen eines Vermögensverwalters oder Portfoliomanagers.

Anlagevermittler
Ein Anlagevermittler ist eine natürliche oder juristische Person, die Finanzprodukte – meist im Auftrag Dritter – an Kunden vermittelt. Die Vermittlung erfolgt ohne umfassende Beratung, unterliegt aber dennoch strengen regulatorischen Anforderungen (Anlagevermittlung). In Deutschland ist hierfür eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34f GewO erforderlich, es sei denn, die Tätigkeit wird unter einem Haftungsdach ausgeführt. Anlagevermittler tragen eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Kunden. Die Anlagevermittlung wird im Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) in § 2 Absatz 2 Nummer 3 geregelt.

Anlagevermittlung
Die Anlagevermittlung bezeichnet die gezielte Empfehlung oder Vermittlung von Finanzprodukten zwischen einem Kunden und einem Produktanbieter. Sie erfordert in Deutschland eine Erlaubnis nach § 34f GewO oder die Anbindung an ein reguliertes Institut. Die Tätigkeit ist von der Anlageberatung zu unterscheiden, da sie ohne persönliche Empfehlung auskommt. Anlagevermittler müssen Informationspflichten, Dokumentationspflichten und Wohlverhaltensregeln einhalten.

Anlagezertifikate
Anlagezertifikate sind strukturierte Finanzprodukte, die eine festgelegte Rückzahlungsstruktur mit Chancen und Risiken kombinieren. Sie basieren häufig auf Basiswerten wie Aktien, Indizes oder Rohstoffen und sind an bestimmte Marktbedingungen gekoppelt. Der Ertrag kann dabei von Kursentwicklungen, Barrieren oder Bonuszahlungen abhängen. Anlagezertifikate sind nicht gegen Verluste geschützt und eignen sich vor allem für informierte Anleger mit Risikobereitschaft.

Anlageziel
Ein Anlageziel beschreibt, welches wirtschaftliche Ergebnis ein Anleger mit seiner Investition erreichen möchte. Zu den häufigsten Anlagezielen zählen Vermögensaufbau, Kapitalerhalt, regelmäßige Erträge oder Altersvorsorge. Die Definition des Anlageziels ist ein zentraler Bestandteil der Geeignetheitsprüfung im Rahmen der Anlageberatung. Das Anlageziel beeinflusst maßgeblich die Auswahl von Produkten, die Risikobereitschaft und die Zusammensetzung des Portfolios.

Anlegerschutz
Der Anlegerschutz umfasst sämtliche gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz von Privatanlegern im Finanzsektor. Dazu gehören etwa Informationspflichten, Produktregulierung, Beratungspflichten und die Aufsicht durch Institutionen wie die BaFin. Ziel ist es, Anleger vor Fehlentscheidungen, Intransparenz oder Missbrauch zu bewahren. Der Anlegerschutz ist insbesondere im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verankert und gilt als wesentliches Element der Finanzmarktregulierung.

Anleihen
Anleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, mit denen sich Unternehmen oder Staaten Kapital am Markt beschaffen. Anleger erhalten regelmäßig Zinszahlungen und am Ende der Laufzeit die Rückzahlung des investierten Kapitals. Anleihen gelten grundsätzlich als sicherer als Aktien, unterliegen aber ebenfalls Kursrisiken, insbesondere bei Zinsänderungen oder Bonitätsverschlechterungen. Sie sind oftmals ein zentrales Element im festverzinslichen Teil eines Anleger-Portfolios.

Anrechnungsfähiges Eigenkapital
Das anrechnungsfähige Eigenkapital ist der Teil des Eigenkapitals eines Wertpapierinstituts, der bei der Berechnung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen berücksichtigt wird. Es muss bestimmten qualitativen und quantitativen Anforderungen entsprechen, wie sie etwa in der Verordnung (EU) 2019/2033 festgelegt sind. Dazu zählen beispielsweise einbezahltes Stammkapital, Gewinnrücklagen und nachrangige Verbindlichkeiten unter bestimmten Bedingungen. Die Höhe des anrechnungsfähigen Eigenkapitals beeinflusst die Zulassung, das Geschäftsvolumen und die Risikotragfähigkeit eines Instituts.

Antragsverfahren (Erlaubnisverfahren)
Das Antragsverfahren zur Erteilung einer Erlaubnis für Finanzdienstleistungen nach §15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) ist ein formalisierter Prozess bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, in Deutschland meist der BaFin. Antragsteller müssen umfangreiche Unterlagen einreichen, darunter Geschäftspläne, Nachweise über Eigenmittel, Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleiter. Das Verfahren dient der Prüfung, ob ein Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Es bildet die Grundlage für die rechtskonforme Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es nennt sich auch Inhaberkontrollverfahren.

API
API ist die Abkürzung für „Application Programming Interface“ und bezeichnet eine Programmierschnittstelle zur automatisierten Kommunikation zwischen Software-Systemen. In der Finanzwelt ermöglichen APIs etwa die Anbindung von Depotbanken, Handelsplattformen oder CRM-Systemen. APIs sind ein zentraler Bestandteil digitaler Plattformmodelle, da sie Effizienz, Sicherheit und Skalierbarkeit erhöhen. Moderne Investmentlösungen und quantitativer Aktienhandel basieren oft auf modularen API-Architekturen.

Aufsichtsrechtliche Prüfung (z. B. durch BaFin oder Wirtschaftsprüfer)
Aufsichtsrechtliche Prüfungen dienen der Kontrolle, ob ein Finanzdienstleister seine gesetzlichen und regulatorischen Pflichten einhält. Diese Prüfungen erfolgen entweder durch die BaFin selbst oder durch externe Prüfer, etwa nach § 89 WpHG. Dabei werden Geschäftsprozesse, Risikomanagement, Kundenschutzvorgaben und die Einhaltung organisatorischer Anforderungen sowie die Aufbau- und Ablauforganisation überprüft. Sie stellen sicher, dass die Integrität und Stabilität des Finanzsystems gewahrt bleiben.

Aufzeichnungspflichten (z. B. Telefongespräche)
Aufzeichnungspflichten (Record Keeping) verpflichten Finanzdienstleister, bestimmte Kommunikation mit Kunden – insbesondere Telefongespräche, Videoberatung und elektronische Nachrichten zu Wertpapierdienstleistungen – zu dokumentieren und zu speichern. Diese Vorgabe dient der Nachvollziehbarkeit von Beratung und Ordererteilung und ist gesetzlich im WpHG verankert. Die Aufzeichnungen müssen über mehrere Jahre aufbewahrt und auf Anfrage der Aufsicht bereitgestellt werden. Sie sind ein wichtiger Baustein zur Stärkung des Anlegerschutzes.

Ausschließlichkeitsprinzip (für vertraglich gebundene Vermittler)
Das Ausschließlichkeitsprinzip besagt, dass vertraglich gebundene Vermittler ihre Finanzdienstleistungen ausschließlich im Namen und für Rechnung eines einzigen Haftungsdachs oder Wertpapierinstituts erbringen dürfen. Dieses Prinzip ist gesetzlich vorgeschrieben, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Verantwortlichkeit eindeutig zu regeln. Es bedeutet zugleich, dass Vermittler keine Vermittlung für mehrere Institute parallel anbieten dürfen. Die Bindung ist organisatorisch und rechtlich eng ausgestaltet.

Automatisiertes Portfoliomanagement
Automatisiertes Portfoliomanagement beschreibt den Einsatz digitaler Technologien zur Verwaltung von Kundenportfolios ohne oder mit minimaler menschlicher Intervention. Die zugrunde liegenden Algorithmen berücksichtigen Risikoprofile, Anlageziele und Marktentwicklungen, um Anlageentscheidungen automatisch umzusetzen. Solche Lösungen werden oft als Robo Advisor angeboten und ermöglichen eine standardisierte, kosteneffiziente bzw. quantitative Vermögensverwaltung. Sie unterliegen denselben regulatorischen Anforderungen wie traditionelle Anbieter.

B

BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die zentrale Aufsichtsbehörde für Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen und den Wertpapierhandel in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass die Akteure des Finanzmarkts gesetzeskonform, stabil und im Interesse der Verbraucher agieren. Die BaFin erteilt Erlaubnisse, kontrolliert laufende Geschäftstätigkeiten und greift bei Verstößen regulierend ein. Ihre Tätigkeit basiert unter anderem auf dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

BaFin-Register
Das BaFin-Register ist eine öffentlich zugängliche Datenbank, in der Anlageberater, regulierte Finanzdienstleister, zugelassene Wertpapierinstitute und vertraglich gebundene Vermittler erfasst sind. Es ermöglicht Kunden, schnell und zuverlässig zu überprüfen, ob ein Anbieter eine gültige Erlaubnis besitzt oder unter einem Haftungsdach tätig ist. Das Register ist Teil der Transparenz- und Anlegerschutzmaßnahmen der Aufsicht. Es wird regelmäßig aktualisiert und ist online einsehbar.

BaFin-Zulassung
Eine BaFin-Zulassung ist die offizielle Erlaubnis der Aufsichtsbehörde, bestimmte regulierte Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen (Finanzdienstleistungen) in Deutschland anzubieten. Sie setzt ein umfassendes Prüfverfahren voraus, bei dem unter anderem Kapitalausstattung, Geschäftsorganisation und Qualifikation der Geschäftsleiter bewertet werden (Inhaberkontrollverfahren und Eignungsüberprüfung). Ohne diese Zulassung dürfen viele Tätigkeiten – etwa Vermögensverwaltung oder Anlageberatung – nicht ausgeübt werden. Die Zulassung ist oft mit fortlaufenden Melde- und Prüfungspflichten verbunden.

Banklizenz
Eine Banklizenz erlaubt es einem Unternehmen, banktypische Geschäfte wie Einlagen- und Kreditgeschäfte oder den Eigenhandel mit Finanzinstrumenten zu betreiben (Vollbanklizenz). Sie wird in Deutschland durch die BaFin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank bzw. der EZB (ECB) vergeben unf fortlaufend geprüft. Der Erhalt einer Banklizenz ist an hohe Anforderungen in Bezug auf Kapital, Risikomanagement, Organisation und Geschäftsleitung geknüpft. Banken unterliegen einer besonders intensiven Aufsicht und Regulierung.

Bankpartner
Ein Bankpartner ist eine kooperierende Bank (Depotbank oder Broker), mit der ein Finanzdienstleister bestimmte Leistungen gemeinsam anbietet oder abwickelt. Dies kann etwa die Vermittlung eines Depotkontos, die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen oder die Verwahrung von Kundengeldern umfassen. In Haftungsdach- und Plattformmodellen sind Bankpartner zentrale Schnittstellen zur Infrastruktur des Kapitalmarkts. Die Auswahl eines geeigneten Partners hat regulatorische, technische und vertriebliche Relevanz.

Bankunabhängige Beratung
Bankunabhängige Beratung bezeichnet eine Finanzberatung, die ohne Einflussnahme oder Interessenbindung an bestimmte Banken oder Produktanbieter erfolgt. Ziel ist es, den Kunden objektiv, produktneutral und im alleinigen Interesse des Anlegers zu beraten. Diese Form der Beratung wird insbesondere durch Honorarberater oder unter einem neutralen Haftungsdach angeboten. Sie gilt als besonders vertrauenswürdig und transparent.

Basisinformationsblatt (PRIIP-KID)
Das Basisinformationsblatt, auch PRIIP-KID genannt, ist ein standardisiertes Dokument, das wesentliche Informationen über ein Anlageprodukt enthält. Es wurde durch die PRIIP-Verordnung eingeführt und ist verpflichtend für verpackte Anlageprodukte, die an Privatkunden vertrieben werden. Das KID enthält unter anderem Informationen zu Risiken, Kosten, potenziellen Erträgen und Laufzeit. Ziel ist es, die Vergleichbarkeit und das Verständnis komplexer Finanzprodukte zu verbessern.

Beraternummer / Vermittler-ID
Die Beraternummer oder Vermittler-ID ist eine individuelle Kennung, die einem registrierten Anlagevermittler oder -berater zugewiesen wird. Sie dient der eindeutigen Identifikation im Rahmen regulatorischer Anforderungen, etwa bei der Meldung von Beratungen oder bei der Aufzeichnungspflicht. Diese ID wird in der Regel im Vermittlerregister der BaFin oder IHK geführt. Sie trägt zur Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Kundenkontakten bei.

Beratersoftware
Beratersoftware ist eine digitale Anwendung, die Finanzberater bei der Kundenberatung, Dokumentation, Produktauswahl und regulatorischen Pflichterfüllung unterstützt. Sie umfasst häufig Module zur Geeignetheitsprüfung, Risikoprofilierung, Portfolioanalyse und Protokollerstellung. Eine gute Beratersoftware erhöht die Beratungseffizienz, senkt Fehlerquellen und erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Sie ist ein zentrales Instrument im digitalen Beratungsprozess.

Beratungsdokumentation
Die Beratungsdokumentation ist eine schriftliche Aufzeichnung, die Inhalt, Ablauf und Ergebnis eines Beratungsgesprächs mit einem Kunden festhält (Geeignetheitsprotokoll bei der Anlageberatung oder Angemessenheitsprotokoll bei der Anlagevermittlung). Sie dient als Nachweis, dass die Beratung anlegergerecht und produktgerecht erfolgt ist und gesetzliche Pflichten eingehalten wurden. Die Dokumentation ist verpflichtend bei beratungsbezogenen Wertpapierdienstleistungen und muss dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Qualitätssicherung und rechtlichen Absicherung.

Beratungsprotokoll
Ein Beratungsprotokoll dokumentiert die wesentlichen Punkte eines Beratungsgesprächs, insbesondere im Zusammenhang mit einer konkreten Anlageempfehlung. Es enthält Angaben zur finanziellen Situation des Kunden, zu dessen Anlagezielen, zum empfohlenen Produkt sowie zur Begründung der Empfehlung. Das Protokoll muss dem Kunden rechtzeitig übergeben werden, um eine informierte Entscheidung zu ermöglichen. Es ist Teil der regulatorischen Dokumentationspflichten im Sinne des Anlegerschutzes.

Bestandsprovision (BePro)
Bestandsprovisionen sind laufende Vergütungen, die ein Finanzvermittler für die Betreuung eines bereits vermittelten Anlageprodukts erhält. Sie werden regelmäßig vom Produktanbieter gezahlt und orientieren sich meist am Anlagevolumen. Diese Vergütungsform soll eine kontinuierliche Kundenbetreuung sicherstellen, steht jedoch in der Kritik, Interessenkonflikte zu begünstigen. Ihre Offenlegung gegenüber dem Kunden ist gesetzlich vorgeschrieben.

Bestandsübertragung
Eine Bestandsübertragung bezeichnet die Übertragung von Kundendaten oder bestehenden Verträgen von einem Finanzvermittler auf einen anderen – etwa bei einem Plattformwechsel oder einem Wechsel des Haftungsdachs. Dabei müssen rechtliche, technische und datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt werden. Die Zustimmung des Kunden ist in der Regel erforderlich. Die Übertragung dient der Aufrechterhaltung der Betreuung und Abrechnung.

Börsenhandel
Der Börsenhandel ist der geregelte Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Rohstoffen oder anderen Finanzinstrumenten über eine Börse. Er erfolgt entweder über den Parketthandel oder in elektronischen Handelssystemen wie Xetra. Der Handel unterliegt strengen Regeln hinsichtlich Transparenz, Preisbildung und Aufsicht. Börsen bieten eine zentrale Plattform für die Preisfeststellung und dienen der Liquiditätssicherung der Finanzmärkte.

Brokerage-as-a-Service
Brokerage-as-a-Service (BaaS) bezeichnet die Bereitstellung von Wertpapierhandelsfunktionen durch einen Drittanbieter über standardisierte Schnittstellen (APIs). FinTechs oder Wealthtech-Plattformbetreiber können damit Brokerage-Dienste in ihre Anwendungen integrieren, ohne selbst eine Brokerlizenz zu benötigen. Die regulatorische Verantwortung liegt beim lizenzierten Partnerunternehmen. BaaS ermöglicht einen schnellen Markteintritt mit standardisierten und skalierbaren Handelslösungen.

Brokerplattform
Eine Brokerplattform ist eine digitale Handelsumgebung, über die Anleger Wertpapiere wie Aktien, ETFs oder Derivate online kaufen und verkaufen können. Sie wird von einem regulierten Broker betrieben und bietet Zugang zu nationalen und internationalen Handelsplätzen. Nutzer erhalten meist zusätzliche Funktionen wie Realtime-Kurse, Orderarten, Depotübersichten und Chartanalysen. Brokerplattformen spielen eine zentrale Rolle bei der Digitalisierung des Wertpapierhandels.

C

Commodities
Commodities sind handelbare Rohstoffe wie Gold, Öl, Kupfer oder landwirtschaftliche Produkte. Sie werden an speziellen Warenterminbörsen gehandelt und dienen sowohl der physischen Lieferung als auch der spekulativen Geldanlage. Rohstoffe haben eine eigenständige Wertentwicklung und gelten als Diversifikationsbaustein in Portfolios. Der Handel mit Commodities erfordert fundierte Kenntnisse über Märkte, Preisbildung und Risiken.

Compliance-as-a-Service
Compliance-as-a-Service (CaaS) ist ein Outsourcing-Modell, bei dem ein externer Compliance-Anbieter oder ein Haftungsdach regulatorische Anforderungen für Finanzinstitute oder -vermittler übernehmen. Dies kann etwa die Überwachung von Meldepflichten, Risikomanagement, Geldwäscheprävention oder Kontrollprozesse umfassen. CaaS bietet insbesondere kleinen und mittleren Finanzdienstleistern Zugang zu professioneller Compliance-Infrastruktur. Ziel ist es, Kosten zu senken und regulatorische Sicherheit zu erhöhen.

D

Datengrundlage / Kundenprofil
Die Datengrundlage eines Kundenprofils besteht aus den Informationen, die ein Finanzdienstleister über seinen Kunden erhebt, um Beratung und Betreuung zu individualisieren. Dazu zählen persönliche Daten, Vermögensverhältnisse, Risikobereitschaft, Anlageziele und Kenntnisse im Wertpapierbereich. Diese Daten sind Grundlage für Geeignetheitsprüfungen, Produktauswahl und regulatorische Pflichterfüllung. Ihre Aktualität und Vollständigkeit sind entscheidend für eine korrekte und gesetzeskonforme Beratung.

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine EU-weite Regelung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie verpflichtet Unternehmen, Kundendaten nur rechtmäßig, zweckgebunden und transparent zu verarbeiten. Betroffene haben umfangreiche Rechte, etwa auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten. Für Finanzdienstleister bedeutet die DSGVO eine hohe Verantwortung bei der Datenverarbeitung – insbesondere im Hinblick auf Kundenprofile, Aufzeichnungen und elektronische Kommunikation.

Depotbank
Eine Depotbank verwahrt und verwaltet Wertpapiere für Kunden und sorgt für deren sichere Verwahrung, Verbuchung und Abwicklung. Sie übernimmt zentrale Aufgaben wie die Ausführung von Wertpapiertransaktionen, die Zins- und Dividendengutschrift sowie steuerliche Meldungen. Depotbanken sind streng reguliert und müssen organisatorische, technische und rechtliche Anforderungen erfüllen. Sie sind essenzieller Bestandteil des Wertpapiergeschäfts.

Depotübertrag
Ein Depotübertrag ist die Übertragung von Wertpapieren von einem bestehenden Depot zu einem neuen Depot bei einer anderen Bank oder Plattform. Dabei bleiben die Eigentumsverhältnisse bestehen; es handelt sich um eine technische Umbuchung. Der Vorgang kann einige Tage bis Wochen dauern und erfordert eine vollständige Erfassung aller Positionen. Ein Depotübertrag ist bei Anbieterwechseln oder Umstrukturierungen des Portfolios üblich.

Derivate
Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert von einem zugrunde liegenden Basiswert wie Aktien, Indizes, Rohstoffen oder Zinsen abhängt. Zu den bekanntesten Derivaten zählen Optionen, Futures, Swaps und Zertifikate. Sie dienen der Absicherung (Hedging), Spekulation oder Strukturierung von Portfolios. Derivate sind komplexe Produkte mit erhöhtem Risiko und unterliegen in Europa einer strengen Regulierung zum Schutz von Anlegern.

Digitale Signatur
Die digitale Signatur ist eine elektronische Form der Unterschrift, die zur Authentifizierung und Integrität von Dokumenten dient. Sie basiert auf kryptografischen Verfahren und stellt sicher, dass ein Dokument nicht nachträglich verändert wurde und von der richtigen Person stammt. Digitale Signaturen sind rechtlich anerkannt und kommen häufig in Verträgen, Kontoeröffnungen oder Compliance-Dokumenten zum Einsatz. Sie ermöglichen medienbruchfreie und rechtsverbindliche Geschäftsprozesse. Die Zeitstempel-Signatur zählt auch zu den digitalen Signaturen.

Digitale Vermögensverwaltung
Digitale Vermögensverwaltung beschreibt eine automatisierte Form der Anlageberatung und Portfolioverwaltung, die vollständig online erfolgt. Kunden beantworten standardisierte Fragen, auf deren Basis ein algorithmisch gesteuertes Portfolio zusammengestellt wird. Die Umsetzung, Überwachung und Anpassung des Portfolios erfolgt ohne aktive Mitwirkung eines Beraters. Digitale Vermögensverwalter unterliegen den gleichen gesetzlichen Anforderungen wie klassische Anbieter und bieten oft kostengünstige Einstiegsoptionen.

Diskretionäre Vermögensverwaltung
Bei der diskretionären Vermögensverwaltung, auch genannt Finanzportfolioverwaltung, überträgt der Kunde dem Vermögensverwalter eine umfassende Entscheidungsbefugnis über die Auswahl, Gewichtung und Umschichtung seiner Anlagen. Der Verwalter handelt eigenständig im Rahmen eines vorher festgelegten Mandats und Anlageziels. Diese Dienstleistung erfordert eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung und unterliegt strengen aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Sie eignet sich insbesondere für Anleger, die ihre Anlagestrategie professionell steuern lassen möchten.

DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine europaweit geltende Rechtsvorschrift, die den Schutz personenbezogener Daten und die Privatsphäre von EU-Bürgern sicherstellt. Sie verpflichtet Unternehmen zur Transparenz bei der Datenerhebung, zur Einholung von Einwilligungen und zur Einhaltung von Lösch- und Auskunftspflichten. Im Finanzsektor betrifft die DSGVO insbesondere die Verarbeitung von Kundendaten im Rahmen von Beratung, Onboarding und Depotführung. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern führen.

E

Eintragung ins Vermittlerregister
Die Eintragung ins Vermittlerregister dokumentiert die behördliche Zulassung von Finanzvermittlern, insbesondere nach § 34f oder § 34d Gewerbeordnung (GewO). Sie erfolgt über die Industrie- und Handelskammern (IHK) und ist öffentlich einsehbar. Kunden können so prüfen, ob ein Berater über die erforderliche Erlaubnis und Registrierung verfügt. Das Register dient der Markttransparenz und trägt zur Qualitätssicherung in der Finanzberatung bei. Link: https://www.vermittlerregister.info/

Eintrittsentgelt
Ein Eintrittsentgelt ist eine einmalige Gebühr, die bei Abschluss eines Anlageprodukts oder bei Eintritt in eine Dienstleistung erhoben wird. Es kann beispielsweise beim Erwerb von Fondsanteilen oder beim Abschluss eines Vermögensverwaltungsmandats anfallen. Die Höhe des Eintrittsentgelts muss dem Kunden im Voraus klar offengelegt werden. Es beeinflusst die effektive Anfangsrendite und ist daher ein wichtiger Kostenfaktor bei der Anlageentscheidung.

ETFs (Exchange Traded Funds)
ETFs sind börsengehandelte Indexfonds, die die Wertentwicklung eines bestimmten Index – wie DAX, MSCI World oder S&P 500 – passiv nachbilden. Sie kombinieren die Vorteile von Aktien (handelbar, transparent) mit denen von Fonds (Diversifikation). ETFs sind kosteneffizient, liquide und gelten als Einstiegsinstrumente für langfristigen Vermögensaufbau. Sie unterliegen den gesetzlichen Vorgaben für Investmentfonds und werden häufig in der digitalen Vermögensverwaltung eingesetzt.

European Securities and Markets Authority (ESMA)
Die ESMA ist die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde mit Sitz in Paris. Sie ist verantwortlich für die einheitliche Anwendung und Weiterentwicklung des europäischen Finanzmarktrechts, insbesondere im Bereich der MiFID II und PRIIP-Verordnungen. Die ESMA erlässt technische Standards, veröffentlicht Leitlinien und überwacht systemrelevante Marktteilnehmer. Sie stärkt die grenzüberschreitende Aufsicht und schützt Anleger auf gesamteuropäischer Ebene. Link: https://www.esma.europa.eu/

F

Family Office
Ein Family Office ist eine spezialisierte Organisation, die das Vermögen einer vermögenden Familie professionell verwaltet. Es bietet umfassende Dienstleistungen wie Vermögensstrukturierung, Nachfolgeplanung, Steueroptimierung und Investmentmanagement. Man unterscheidet zwischen Single Family Offices (für eine Familie) und Multi Family Offices (für mehrere Familien). Family Offices agieren oft unabhängig und verfolgen einen langfristigen, generationsübergreifenden Ansatz. Teilweise besitzen FOs eigene Lizenzen, oftmals agieren MFOs unterhalb eines Haftungsdachs.

Financial Planning
Financial Planning ist ein ganzheitlicher Planungsansatz, bei dem die finanzielle Situation eines Kunden analysiert und eine auf langfristige Ziele ausgerichtete Strategie entwickelt wird. Dabei werden Themen wie Vermögensstruktur, Altersvorsorge, Liquidität, Steuern und Nachfolgeplanung einbezogen. Der Prozess wird meist von einem zertifizierten Finanzplaner begleitet. Ziel ist es, finanzielle Entscheidungen fundiert, transparent und vorausschauend zu gestalten.

Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Die FinVermV ist eine Verordnung, die konkrete Anforderungen an Finanzanlagevermittler nach § 34f GewO stellt. Sie regelt unter anderem die Pflicht zur Geeignetheitsprüfung, zur Dokumentation von Beratungsgesprächen, zur Offenlegung von Provisionen sowie zur Weiterbildung. Ziel ist ein hoher Standard im Verbraucherschutz und eine bessere Vergleichbarkeit mit regulierten Finanzdienstleistern. Verstöße gegen die FinVermV können zu Bußgeldern oder zum Entzug der Erlaubnis führen.

Finanzanlagevermittler
Ein Finanzanlagevermittler ist eine Person oder ein Unternehmen, das gewerbsmäßig Finanzanlagen wie Fondsanteile oder Beteiligungen vermittelt, ohne selbst als Kredit- oder Wertpapierinstitut zugelassen zu sein. Voraussetzung ist eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) sowie die Eintragung ins Vermittlerregister. Finanzanlagevermittler unterliegen bestimmten Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten. Sie müssen ihre Kunden über Risiken, Kosten und Produktdetails aufklären. Link: https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/gruendung/anlagevermittlung/finanzanlagenvermittler/finanzanlagenberater-2564286

FinTech
FinTech steht für „Financial Technology“ und beschreibt Unternehmen, die mit digitalen Technologien neue, effizientere Finanzdienstleistungen entwickeln und anbieten. Dazu gehören unter anderem Zahlungsdienste, Robo-Advisor, digitale Banken und Blockchain-Anwendungen. FinTechs gelten als Innovationstreiber in der Finanzbranche und fordern etablierte Anbieter heraus. Ihre Geschäftsmodelle unterliegen je nach Tätigkeit den regulatorischen Anforderungen von BaFin, KWG, WpIG oder ZAG.

FMA Österreich
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist die zentrale Aufsichtsbehörde für den österreichischen Finanzmarkt. Sie überwacht Banken, Versicherungen, Wertpapierdienstleister, Fonds und Pensionskassen, aber auch Wertpapiervermittler und vertraglich gebundene Vermittler. Die FMA setzt österreichisches und europäisches Finanzmarktrecht durch, erteilt Zulassungen und führt Vor-Ort-Prüfungen durch. Sie kooperiert eng mit europäischen Aufsichtsbehörden wie der ESMA und trägt zur Stabilität und Integrität des Finanzsystems in Österreich bei. Link: https://www.fma.gv.at/

Fonds
Ein Fonds ist ein Investmentvehikel, das das Kapital vieler Anleger als Sondervermögen bündelt und dieses gemäß einer festgelegten Anlagestrategie in verschiedene Vermögenswerte investiert. Anleger erwerben Anteile am Fondsvermögen und profitieren anteilig von dessen Wertentwicklung. Fonds bieten Diversifikation, professionelle Verwaltung und transparente Strukturen. Es gibt unterschiedliche Arten, etwa Aktienfonds, Rentenfonds oder Mischfonds, die jeweils spezifische Chancen und Risiken aufweisen.

Fondsgesellschaft
Eine Fondsgesellschaft ist das Unternehmen, das einen oder mehrere Investmentfonds auflegt, verwaltet und administrativ betreut. Sie ist verantwortlich für das Portfoliomanagement, die Einhaltung regulatorischer Vorgaben und die Veröffentlichung gesetzlich vorgeschriebener Informationen. In Deutschland benötigen Fondsgesellschaften eine Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Sie arbeiten eng mit Depotbanken, Fondsmanagern und Vertriebspartnern zusammen.

Fondsgründung
Die Fondsgründung bezeichnet den formalen Prozess der Schaffung eines Investmentfonds. Dazu gehören die Festlegung der Anlagestrategie, die Wahl der Rechtsform, die Auswahl von Fondsmanager, Depotbank und Verwaltungsgesellschaft sowie die Genehmigung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden. Die Gründung erfordert ein detailliertes Fondsprospekt und unterliegt klaren regulatorischen Anforderungen. Ziel ist es, ein rechtssicheres und marktfähiges Anlageprodukt zu schaffen. Die Auflage eines Whitelabel-Fonds ist durch Zusammenarbeit mit einem Haftungsdach möglich.

Fondsmanager
Ein Fondsmanager ist eine Person oder ein Team, das für die aktive Verwaltung eines Investmentfonds verantwortlich ist. Zu den Aufgaben zählen die Auswahl und Gewichtung der Anlagen, das Risikomanagement und die Umsetzung der Anlagestrategie. Fondsmanager handeln im Interesse der Anleger und orientieren sich an gesetzten Benchmarks und Anlagezielen. Sie verfügen über fundierte Marktkenntnisse und analysieren laufend wirtschaftliche und geopolitische Entwicklungen.

Fondsvertrieb
Der Fondsvertrieb bezeichnet den Verkauf von Fondsanteilen an Endkunden oder institutionelle Anleger durch Banken, Vermittler (Finanzanlagevermittler; vgV) oder Plattformen. Er erfolgt entweder im Rahmen einer Anlageberatung, einer reinen Vermittlung oder über Direktvertriebswege. Der Vertrieb unterliegt umfangreichen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere zu Informationspflichten, Produktauswahl und Interessenkonflikten. Ziel ist ein transparenter und anlegergerechter Zugang zu Fondsprodukten.

Fullturn Trade
Ein Fullturn Trade beschreibt eine komplette Kauf- und anschließende Verkaufsbewegung innerhalb eines Anlageportfolios. Es handelt sich dabei um eine vollständige Umschichtung einer Position, bei der sowohl Transaktionskosten für den Kauf als auch für den Verkauf anfallen. Fullturns werden in der Performanceanalyse, der Kostenbetrachtung und beim Portfoliomanagement berücksichtigt. Eine hohe Umschlaghäufigkeit kann auf aktives Management oder kurzfristige Strategien hindeuten.

G

Geeignetheitsprüfung
Die Geeignetheitsprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abfrage, bei der Finanzdienstleister feststellen müssen, ob eine konkrete Anlageempfehlung für einen Kunden geeignet ist. Dabei werden unter anderem die finanziellen Verhältnisse, Anlageziele und Risikobereitschaft des Kunden berücksichtigt. Die Prüfung ist Bestandteil jeder individuellen Beratung und dient dem Schutz des Anlegers vor ungeeigneten Produkten. Ihre Durchführung ist verpflichtend, sobald ein persönlicher Produktempfehlungsbezug besteht.

Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister ist ein behördliches Register, das bestimmte Verstöße, Bußgeldentscheidungen und strafrechtlich relevante Sachverhalte von Gewerbetreibenden erfasst. Es dient unter anderem als Nachweis für die Zuverlässigkeit im Rahmen von Erlaubnisverfahren, etwa bei der Beantragung einer Vermittlerlizenz. Bei Finanzdienstleistern wird es regelmäßig durch die BaFin oder Industrie- und Handelskammern abgefragt. Ein Eintrag kann zur Versagung oder zum Entzug einer Erlaubnis führen.

GwG (Geldwäschegesetz)
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Unternehmen im Finanzsektor, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem die Identifizierung von Kunden, die Überwachung von Transaktionen und die Meldung verdächtiger Aktivitäten. Finanzdienstleister müssen Risikoanalysen erstellen, ein internes Kontrollsystem betreiben und Schulungen durchführen. Verstöße gegen das GwG können schwerwiegende aufsichtsrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/

H

Haftungsdach
Ein Haftungsdach ist ein reguliertes Wertpapierinstitut nach §15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), das anderen Unternehmen oder Einzelpersonen – den sogenannten vertraglich gebundenen Vermittlern (vgV) – erlaubt, unter seiner Lizenz Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Das Haftungsdach übernimmt dabei die regulatorische Verantwortung und die Aufsicht über die Tätigkeiten seiner angebundenen Partner. Es stellt Infrastruktur, Compliance, Risikoüberwachung und Berichterstattung und eien Wealthtech-Plattform bereit. Dieses Modell ermöglicht rechtssicheren Marktzugang ohne eigene BaFin-Erlaubnis.

Haftungsdachanbieter
Ein Haftungsdachanbieter ist ein Unternehmen mit eigener Erlaubnis als Wertpapierinstitut, das ein Haftungsdachmodell betreibt. Er nimmt Vermittler unter sein Dach auf, stellt die erforderliche rechtliche Struktur und trägt die regulatorische Verantwortung. Haftungsdachanbieter kümmern sich um Zulassungsprüfungen, Verträge, Aufsicht und Meldepflichten. Sie agieren als zentrale Schnittstelle zwischen Vermittlern, Aufsichtsbehörden und Produktpartnern.

Haftungsdachgebühren
Haftungsdachgebühren sind die Entgelte, die vertraglich gebundene Vermittler (vgV) an ihren Haftungsdachanbieter zahlen, um dessen Infrastruktur und Lizenz mitnutzen zu dürfen. Die Gebühren können pauschal, umsatzabhängig oder leistungsgestaffelt ausgestaltet sein. Sie decken unter anderem Compliance-Leistungen, IT-Systeme, Schulungen und aufsichtsrechtliche Berichte ab. Die transparente Ausgestaltung der Gebührenstruktur ist ein zentrales Kriterium bei der Auswahl eines Haftungsdachs.

Haftungsrisiken (für Haftungsdächer)
Haftungsdächer tragen das Risiko, für sämtliche Aktivitäten ihrer gebundenen Vermittler verantwortlich zu sein – sowohl zivilrechtlich als auch aufsichtsrechtlich. Daraus ergibt sich die Pflicht, die Tätigkeiten der Vermittler engmaschig zu überwachen, Prozesse klar zu definieren und geeignete Kontrollsysteme einzurichten. Fehler oder Pflichtverletzungen der Vermittler können zu Bußgeldern, Reputationsverlust oder zum Verlust der Erlaubnis führen. Ein effektives Risikomanagement ist daher unerlässlich.

Haftungsübertragung
Eine Haftungsübertragung liegt vor, wenn ein gebundener Vermittler unter dem Haftungsdach nicht eigenständig haftet, sondern die rechtliche Verantwortung auf das Haftungsdach übergeht. Dieses übernimmt die zivilrechtliche und aufsichtsrechtliche Haftung für die Wertpapierdienstleistungen des Vermittlers. Voraussetzung ist eine vertragliche Vereinbarung nach § 3 Abs. 2 WpIG. Die Haftungsübertragung ermöglicht eine rechtssichere Tätigkeit ohne eigene Zulassung.

Halfturn Trade
Ein Halfturn Trade bezeichnet entweder den Kauf oder den Verkauf eines Wertpapiers im Rahmen einer Handelsaktivität – also die halbe Transaktionsstrecke eines vollständigen „Fullturns“. Er ist eine gängige Kennzahl in der Portfolioanalyse und dient der Einschätzung des Handelsverhaltens und der Umschlaghäufigkeit. Häufige Halfturns können auf aktives Management oder taktische Marktanpassungen hinweisen und haben Einfluss auf Transaktionskosten und Portfolioeffizienz.

Honorar
Ein Honorar ist eine transparente, direkte Vergütung, die ein Kunde für eine erbrachte Dienstleistung zahlt – zum Beispiel für Finanzberatung oder Vermögensverwaltung. Es ersetzt oder ergänzt provisionsbasierte Modelle und fördert eine unabhängige, interessenkonfliktfreie Beratung. Honorare können pauschal, zeitbezogen oder erfolgsabhängig vereinbart werden. Die Honorarberatung wird zunehmend als Alternative zur provisionsgestützten Anlagevermittlung wahrgenommen.

Honorarberatung
Honorarberatung ist eine Form der Finanzberatung, bei der der Berater ausschließlich vom Kunden vergütet wird und keine Provisionen von Produktanbietern erhält. Ziel ist eine unabhängige, objektive Empfehlung ohne wirtschaftliche Interessenkonflikte. Die Vergütung erfolgt meist auf Stundenbasis, als Pauschale oder als prozentualer Anteil des betreuten Vermögens. Honorarberatung gilt als besonders transparent und kundenorientiert. Honorarberater müssen in Deutschland gemeldet werden: https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/UnabhaengigeHonorar-Anlageberater/honorar-anlageberater_node.html

I

Identitätsprüfung
Die Identitätsprüfung dient der sicheren Feststellung der Identität einer natürlichen oder juristischen Person im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, etwa nach dem Geldwäschegesetz. Sie erfolgt durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments und kann persönlich, per PostIdent oder über Video-Ident erfolgen. Finanzdienstleister sind verpflichtet, die Identität jedes Neukunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung eindeutig zu verifizieren. Die Prüfung schützt vor Betrug und Geldwäsche. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__11.html

Informationspflichten
Informationspflichten bezeichnen gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen, Kunden vor, während und nach einer Finanzdienstleistung bestimmte Informationen bereitzustellen. Dazu gehören Angaben zu Kosten, Risiken, Interessenkonflikten, Produkten und zum Dienstleister selbst. Ziel ist es, dem Kunden eine informierte Entscheidung zu ermöglichen und Transparenz im Beratungsprozess sicherzustellen. Die Missachtung dieser Pflichten kann zivilrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsequenzen haben.

Inhaberkontrollverfahren
Das Inhaberkontrollverfahren ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prüfprozess durch die Aufsichtsbehörden (z. B. BaFin), der bei geplanten Beteiligungserwerben an regulierten Finanzunternehmen durchzuführen ist. Es dient der Beurteilung der Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und finanziellen Solidität des Erwerbers. Ziel ist es, die Integrität und Stabilität des Finanzmarkts zu wahren. Das Verfahren ist bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte zwingend einzuleiten. Link: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Inhaberkontrolle/inhaberkontrolle_node.html

Interessenkonflikt
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn ein Finanzdienstleister eigene wirtschaftliche Interessen oder die Interessen Dritter über die des Kunden stellt. Typische Beispiele sind provisionsbasierte Vergütungen, Beteiligungen an Produktanbietern oder Vertriebsanreize. Gesetzliche Vorgaben verlangen, dass solche Konflikte identifiziert, vermieden oder transparent offengelegt werden. Ziel ist es, die Unabhängigkeit der Beratung und das Vertrauen der Kunden zu sichern.

Introducing Broker
Ein Introducing Broker ist ein Vermittler, der Kunden an einen lizenzierten Broker weiterleitet, selbst jedoch keine eigene Handelsabwicklung vornimmt. Er übernimmt die Kundenakquise, Betreuung und Beratung, während der Vertrag direkt mit dem ausführenden Broker geschlossen wird. Das Modell erlaubt es, ohne eigene Handelsinfrastruktur am Markt aktiv zu sein. Vergütet wird der Introducing Broker meist über Provisionen oder Serviceentgelte.

Investment as a Service
Investment as a Service (IaaS) beschreibt ein Geschäftsmodell, bei dem Drittdienstleister vollständige Investmentprozesse – von der Portfolioerstellung über das Risikomanagement bis zur Berichterstattung – als modulare Dienstleistung anbieten. Anbieter von IaaS stellen APIs, regulatorische Infrastruktur und verwaltete Produkte zur Verfügung. Die Lösung richtet sich an FinTechs, Plattformen oder Banken, die ohne eigene Lizenz Investmentlösungen integrieren möchten.

Investment-API
Eine Investment-API ist eine technische Schnittstelle, über die externe Systeme auf Funktionen und Daten einer Investmentplattform zugreifen können. Sie ermöglicht beispielsweise die Abfrage von Portfoliodaten, das Auslösen von Trades oder die Integration regulatorischer Prozesse. APIs sind Grundlage für automatisierte, digitale Investmentlösungen und ermöglichen eine schnelle Skalierung. Ihre Nutzung erfordert klare Sicherheits- und Datenstandards.

Investmentberatung
Die Investmentberatung umfasst die individuelle Empfehlung von Finanzinstrumenten auf Basis der persönlichen Situation und Ziele des Kunden. Sie ist eine regulierte Wertpapierdienstleistung und unterliegt strengen Anforderungen an Qualifikation, Dokumentation und Transparenz. Vor jeder Empfehlung muss eine Geeignetheitsprüfung durchgeführt werden. Ziel ist es, dem Kunden Produkte anzubieten, die zu seinem Bedarf und Risikoprofil passen.

Investmentprodukte
Investmentprodukte sind strukturierte Finanzinstrumente, die Anlegern die Möglichkeit bieten, in verschiedene Vermögenswerte wie Aktien, Rohstoffe oder Zinsen zu investieren. Sie reichen von klassischen Fonds und ETFs bis hin zu Zertifikaten, Derivaten oder tokenisierten Produkten. Je nach Struktur können sie unterschiedliche Chancen, Risiken und Laufzeiten aufweisen. Der Vertrieb dieser Produkte unterliegt umfangreichen gesetzlichen Anforderungen.

K

Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)
Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist ein reguliertes Unternehmen, das Investmentfonds auflegt, verwaltet und betreut. Sie übernimmt unter anderem das Portfoliomanagement, die Risikosteuerung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. KVGen unterliegen in Deutschland dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und benötigen eine Zulassung der BaFin. Sie arbeiten eng mit Depotbanken, Verwahrstellen und Fondsadministratoren zusammen und tragen eine zentrale Verantwortung für den Anlegerschutz.

Kenntnis- und Erfahrungsnachweis (Sachkunde)
Der Kenntnis- und Erfahrungsnachweis, auch als Sachkundenachweis bezeichnet, ist ein regulatorischer Nachweis für Personen, die Finanzdienstleistungen erbringen oder vermitteln. Er dokumentiert, dass die Person über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, um Kunden sachgerecht beraten zu können. In vielen Fällen ist dieser Nachweis gesetzlich vorgeschrieben, etwa im Rahmen der § 34f-Erlaubnis oder bei Tätigkeiten unter einem Haftungsdach. Schulungen, Prüfungen oder berufliche Vorerfahrungen können als Nachweis dienen.

KI-Asset-Management
KI-Asset-Management bezeichnet den Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Steuerung von Vermögensanlagen. Algorithmen analysieren große Datenmengen, erkennen Muster und leiten daraus automatisierte Anlageentscheidungen ab. Ziel ist es, menschliche Vorurteile zu minimieren, Reaktionsgeschwindigkeit zu erhöhen und neue Optimierungspotenziale zu erschließen. Trotz hoher Effizienz unterliegt KI-gestütztes Asset-Management strengen regulatorischen Anforderungen und erfordert ständige Kontrolle.

KI-Risikomanagement
KI-Risikomanagement nutzt künstliche Intelligenz zur Erkennung, Analyse und Steuerung finanzieller Risiken. Die Systeme werten historische Daten, Marktinformationen und Kundenverhalten aus, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu empfehlen. KI kann bei der Szenarioanalyse, dem Stress-Testing oder der Betrugserkennung eingesetzt werden. Der Einsatz solcher Technologien erfordert klare Vorgaben zu Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle.

Klassische Vermögensverwaltung
Die klassische Vermögensverwaltung (auch genannt: diskretionäre Vermögensverwaltung) ist eine persönliche, individuell ausgerichtete Dienstleistung, bei der ein professioneller Vermögensverwalter das Portfolio eines Kunden betreut. Entscheidungen über Anlageklassen, Gewichtung und Umschichtungen trifft der Verwalter eigenverantwortlich auf Basis eines schriftlich vereinbarten Mandats. Diese Form setzt ein hohes Maß an Vertrauen, Transparenz und regelmäßiger Kommunikation voraus. Sie richtet sich an Kunden mit komplexeren Vermögensverhältnissen oder einem langfristigen Anlagehorizont.

Kommissionen
Kommissionen sind Vergütungen, die ein Finanzdienstleister für die Ausführung von Wertpapiergeschäften erhält. Sie werden in der Regel als fester Betrag oder prozentualer Anteil vom Handelsvolumen berechnet. Kommissionen fallen bei Kauf- oder Verkaufsaufträgen an und sind ein wichtiger Bestandteil der Gesamtkosten eines Investments. Ihre Offenlegung gegenüber dem Kunden ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Kostentransparenz. Kommissionen sind umsatzsteuerfreie Gebühren.

Kundenkategorie
Die Kundenkategorie bezeichnet die Einteilung von Anlegern in bestimmte Schutzstufen gemäß europäischem Finanzmarktrecht. Unterschieden wird zwischen Privatkunden, professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien. Die Einstufung hat direkten Einfluss auf die Intensität der Beratung, den Umfang der Informationspflichten und die Produktauswahl. Ziel ist ein abgestufter Anlegerschutz, der sich an den Vorkenntnissen und der Risikobereitschaft der Kunden orientiert.

Kundenlegitimation
Die Kundenlegitimation ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess, bei dem Finanzdienstleister die Identität ihrer Kunden zweifelsfrei feststellen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments sowie ergänzender Nachweise zur Wohnanschrift oder wirtschaftlich Berechtigten. Die Legitimation ist Teil der KYC-Pflichten und dient der Geldwäscheprävention. Sie muss vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung abgeschlossen sein.

KWG (Kreditwesengesetz)
Das Kreditwesengesetz (KWG) ist das zentrale Gesetz für die Regulierung von Banken und Finanzdienstleistern in Deutschland. Es legt fest, welche Unternehmen einer Erlaubnis der BaFin bedürfen, welche Eigenkapitalanforderungen bestehen und wie die Aufsicht erfolgt. Ziel des KWG ist die Stabilität des Finanzsystems und der Schutz der Kunden. Das Gesetz enthält auch Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Pflichten. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/

KWG § 32
§ 32 des Kreditwesengesetzes regelt die Erlaubnispflicht für das Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland. Unternehmen, die diese Tätigkeiten gewerbsmäßig ausüben wollen, benötigen eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Der Paragraf definiert damit die Zugangsvoraussetzungen zum regulierten Finanzmarkt. Tätigkeiten ohne Erlaubnis sind strafbar und können mit empfindlichen Sanktionen geahndet werden. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__32.html

KYC (Know Your Customer)
KYC steht für „Know Your Customer“ und beschreibt die Pflicht von Finanzdienstleistern, die Identität und die wirtschaftlichen Hintergründe ihrer Kunden genau zu prüfen. Ziel ist es, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Betrug vorzubeugen. Die KYC-Prüfung umfasst unter anderem die Identitätsfeststellung, die Prüfung wirtschaftlich Berechtigter sowie die Bewertung des Kundenrisikos. Sie ist ein zentraler Bestandteil der regulatorischen Pflichten im Finanzsektor.

L

Legitimationsprüfung
Die Legitimationsprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Identifizierung von Kunden, bevor eine Geschäftsbeziehung im Finanzbereich aufgenommen werden darf. Sie dient der Umsetzung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) und umfasst die Vorlage und Überprüfung amtlicher Ausweisdokumente. Die Prüfung kann persönlich, per Video-Ident oder über das PostIdent-Verfahren erfolgen. Sie ist Voraussetzung für jede Kontoeröffnung oder Anlageberatung.

M

MaRisk
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind Verwaltungsvorschriften der BaFin, die die organisatorischen Anforderungen an das Risikomanagement von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten konkretisieren. Sie legen unter anderem Regeln zu Aufbau- und Ablauforganisation, interner Revision und Kontrollsystemen fest. Die MaRisk dienen der Begrenzung operationeller und finanzieller Risiken und gelten als wichtiges Element für stabile Finanzmärkte. Link: https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/risikomanagement/marisk/marisk-799522

Maximum Drawdown
Der Maximum Drawdown beschreibt den größten prozentualen Verlust eines Portfolios oder eines Finanzinstruments innerhalb eines bestimmten Zeitraums, gemessen vom Höchststand bis zum nachfolgenden Tiefpunkt. Er zeigt, welches Risiko Anleger bei einer bestimmten Strategie in Kauf nehmen mussten. Der Drawdown ist eine wichtige Kennzahl im Risikomanagement und wird insbesondere bei der Bewertung von Fonds und Vermögensverwaltungen herangezogen.

MiFID II
MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) ist eine europäische Richtlinie, die seit 2018 die Rahmenbedingungen für Wertpapierdienstleistungen innerhalb der EU neu regelt. Sie verfolgt das Ziel, den Anlegerschutz zu verbessern, die Markttransparenz zu erhöhen und systemische Risiken zu reduzieren. MiFID II betrifft u. a. Beratungspflichten, Aufzeichnungspflichten, Produktgovernance und Handelsplatzstrukturen. Die Regelungen sind auch in Deutschland über das WpHG verbindlich umgesetzt.

Multi Family Office (MFO)
Ein Multi Family Office betreut das Vermögen mehrerer wohlhabender Familien unabhängig und umfassend. Es bietet neben der klassischen Vermögensverwaltung auch Leistungen wie Nachfolgeplanung, Steuerstrukturierung, Immobilienmanagement oder Philanthropieberatung an. MFOs arbeiten in der Regel bankenunabhängig und bieten Mandanten einen hohen Grad an Individualisierung und Diskretion. Sie bündeln Expertise und schaffen Skaleneffekte über mehrere Familien hinweg.

N

Neobank
Eine Neobank ist ein vollständig digitales Finanzinstitut, das Bankdienstleistungen ohne physische Filialen anbietet. Sie fokussiert sich auf mobile Anwendungen, automatisierte Prozesse und einfache Benutzeroberflächen. Neobanken unterliegen den gleichen regulatorischen Anforderungen wie klassische Banken und benötigen eine Banklizenz. Durch geringe Fixkosten und technologische Effizienz bieten sie häufig günstige Konditionen und innovative Funktionen für Endkunden.

Neobroker
Ein Neobroker ist ein digitaler Anbieter von Wertpapierhandelsdienstleistungen mit besonders einfacher Nutzeroberfläche und meist sehr günstigen Konditionen. Bekannte Beispiele sind Trade Republic, Scalable Capital oder Smartbroker. Neobroker setzen auf eine hohe Automatisierung, mobile Bedienbarkeit und reduzierte Produktpaletten. Sie richten sich vor allem an kostenbewusste Privatanleger und ermöglichen einen unkomplizierten Zugang zum Kapitalmarkt.

O

Onboardingprozess
Der Onboardingprozess beschreibt die strukturierte Aufnahme eines neuen Kunden bei einem Finanzdienstleister. Er umfasst die Identitätsprüfung, die Abfrage der finanziellen Situation, die Risikoeinstufung und die Zustimmung zu rechtlichen Dokumenten. Ziel ist es, regulatorische Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig ein positives Kundenerlebnis zu gewährleisten. Ein gut strukturierter Onboardingprozess ist entscheidend für die Effizienz und Compliance eines Unternehmens.

Online-Vermögensverwaltung
Die Online-Vermögensverwaltung ist eine digitalisierte Form der Vermögensverwaltung, bei der Kunden ihr Portfolio über eine Internetplattform steuern lassen. Die Anlagestrategie wird automatisiert auf Basis eines vorab ermittelten Risikoprofils umgesetzt. Persönliche Beratung entfällt meist oder erfolgt optional per Video oder Chat. Diese Dienstleistung bietet einen kostengünstigen Einstieg in die professionelle Geldanlage mit niedrigeren Einstiegshürden.

Option
Eine Option ist ein Finanzderivat, das dem Käufer das Recht, aber nicht die Pflicht gibt, ein bestimmtes Finanzinstrument zu einem festgelegten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Optionen werden zur Absicherung (Hedging) oder zur Spekulation eingesetzt. Ihr Wert hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Basispreis, der Restlaufzeit und der Volatilität des zugrunde liegenden Instruments ab. Der Handel mit Optionen erfordert fundierte Kenntnisse und ein ausgeprägtes Risikobewusstsein.

Optionsschein
Ein Optionsschein ist ein börsengehandeltes Wertpapier, das dem Inhaber das Recht gibt, ein bestimmtes Basisinstrument – meist eine Aktie oder ein Index – zu einem vorher festgelegten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu kaufen oder zu verkaufen. Im Unterschied zu Optionen werden Optionsscheine von Banken emittiert und sind standardisierte Produkte. Sie bieten hohe Gewinnchancen, sind aber auch mit einem erhöhten Verlustrisiko verbunden. Für Privatanleger gelten strenge Aufklärungspflichten.

P

Performance
Die Performance beschreibt die Wertentwicklung einer Kapitalanlage über einen bestimmten Zeitraum, meist ausgedrückt als prozentuale Veränderung. Sie ist ein zentraler Maßstab zur Bewertung von Anlageerfolg, Portfoliostrategien und Fondsprodukten. Neben der reinen Wertentwicklung werden auch Risiken, Schwankungen und Vergleichsmaßstäbe (Benchmarks) berücksichtigt. Eine gute Performance allein sagt jedoch nichts über die Eignung eines Produkts für den einzelnen Anleger aus.

Platzierungsgeschäft
Das Platzierungsgeschäft bezeichnet die Tätigkeit, Finanzinstrumente – etwa Fondsanteile, Anleihen oder Aktien – im Auftrag eines Emittenten an Anleger zu vermitteln. Es ist eine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung gemäß WpIG und erfordert eine schriftliche Vereinbarung mit dem Emittenten. Das Ziel ist die Kapitalaufnahme durch gezielte Investorenansprache. Vermittler dürfen Produkte nur platzieren, wenn sie über die entsprechende Zulassung oder Einbindung in ein Haftungsdach verfügen.

Portfoliobericht
Ein Portfoliobericht ist eine strukturierte Übersicht über den aktuellen Stand und die Entwicklung eines Anlageportfolios. Er enthält Informationen zu Vermögensstruktur, Wertentwicklung, Risikoindikatoren und getätigten Transaktionen. Portfolioberichte werden regelmäßig – meist quartalsweise – erstellt und an den Kunden übermittelt. Sie dienen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten.

Portfoliomanagement
Das Portfoliomanagement ist die professionelle Verwaltung eines Wertpapierportfolios mit dem Ziel, die finanziellen Ziele des Anlegers zu erreichen. Es umfasst die Auswahl, Überwachung und laufende Anpassung von Anlagen unter Berücksichtigung von Risikobereitschaft, Anlagehorizont und Marktbedingungen. Das Management kann manuell durch Experten oder automatisiert durch Algorithmen erfolgen. Die Dienstleistung ist erlaubnispflichtig und unterliegt strengen regulatorischen Anforderungen.

PostIdent
PostIdent ist ein Verfahren zur Identitätsprüfung, das von der Deutschen Post angeboten wird. Kunden legitimieren sich mit einem gültigen Ausweisdokument in einer Postfiliale oder online via Videochat. Das Verfahren wird häufig im Finanzbereich eingesetzt, um die gesetzlichen Anforderungen des Geldwäschegesetzes zu erfüllen. Es gilt als sicher, standardisiert und wird insbesondere bei Kontoeröffnungen oder Anlageverträgen genutzt.

Private Banker
Ein Private Banker betreut vermögende Privatkunden bei der Planung und Umsetzung ihrer Finanz- und Anlagestrategie. Dabei bietet er individuelle Beratung zu Vermögensverwaltung, Nachfolgeplanung, Steuern und Kapitalanlagen. Private Banker arbeiten häufig in Banken oder unter einem Haftungsdach und benötigen fundierte Kenntnisse in Finanzmarktregulierung und Kundenkommunikation. Die Beziehung ist oft langfristig und auf Vertrauen ausgelegt.

Private Banking
Private Banking ist ein exklusiver Bereich der Finanzdienstleistungen, der sich an vermögende Privatkunden richtet. Es umfasst maßgeschneiderte Lösungen in Vermögensverwaltung, Steueroptimierung, Nachfolgeplanung und Finanzierung. Die Kunden erhalten meist eine persönliche Betreuung durch einen Private Banker. Private Banking ist durch hohe Servicequalität, Diskretion und individuelle Anlagekonzepte gekennzeichnet.

Produktfreigabeverfahren (Produktgovernance)
Das Produktfreigabeverfahren – auch Produktgovernance genannt – ist ein regulatorischer Prozess, bei dem Finanzprodukte vor ihrer Markteinführung hinsichtlich Zielmarkt, Risiken und Vertriebsstrategie geprüft werden. Anbieter und Vertriebspartner müssen sicherstellen, dass das Produkt zum Bedarf des Zielkunden passt. Die Vorgaben ergeben sich aus MiFID II und sind Teil der Wohlverhaltensregeln. Ziel ist der Schutz von Anlegern vor ungeeigneten Produkten.

Provisionen (Ausgabeaufschlag, Bestandsprovisionen)
Provisionen sind Vergütungen, die Finanzvermittler für die Vermittlung oder laufende Betreuung von Finanzprodukten erhalten. Sie können als einmaliger Ausgabeaufschlag beim Kauf oder als laufende Bestandsprovision gezahlt werden. Provisionen müssen gegenüber dem Kunden vollständig offengelegt werden, um Transparenz und Vertrauensschutz zu gewährleisten. Ihre Ausgestaltung unterliegt regulatorischen Anforderungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

R

Rebalancing
Rebalancing ist die regelmäßige Anpassung eines Anlageportfolios an die ursprünglich festgelegte Zielstruktur. Dabei werden über- oder untergewichtete Anlageklassen durch Käufe oder Verkäufe ins Gleichgewicht gebracht. Rebalancing reduziert das Risiko von Fehlentwicklungen und stellt sicher, dass das Portfolio dem gewünschten Risikoprofil entspricht. Der Prozess kann manuell durch Berater oder automatisiert durch digitale Systeme erfolgen.

Record Keeping
Record Keeping bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Archivierung und Aufbewahrung geschäftsrelevanter Informationen und Dokumente im Finanzsektor. Dazu zählen beispielsweise Beratungsdokumentationen, Aufzeichnungen von Telefongesprächen oder Handelsaufträge. Die Aufbewahrungsfristen betragen je nach Vorgabe bis zu zehn Jahre. Ziel ist die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsprozessen und die Möglichkeit einer späteren Überprüfung durch Aufsichtsbehörden.

Rendite
Die Rendite ist der Ertrag einer Kapitalanlage, ausgedrückt als prozentualer Wert bezogen auf das eingesetzte Kapital und einen bestimmten Zeitraum. Sie kann sich aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen zusammensetzen. Die Rendite ist ein zentrales Kriterium für die Bewertung der Attraktivität eines Finanzprodukts. Sie sollte immer im Verhältnis zum eingegangenen Risiko betrachtet werden.

Robo Advisor
Ein Robo Advisor ist ein digitaler Vermögensverwalter, der automatisiert Anlagevorschläge erstellt und Portfolios verwaltet. Die Anlagestrategie wird anhand eines Online-Fragebogens ermittelt, der Risikobereitschaft, Anlageziel und Erfahrung des Kunden abfragt. Robo Advisor bieten einen kostengünstigen Einstieg in die Vermögensverwaltung, sind jedoch standardisiert und bieten in der Regel keine individuelle Beratung. Sie unterliegen den gleichen regulatorischen Anforderungen wie klassische Anbieter.

S

SCHUFA-Auskunft
Die SCHUFA-Auskunft ist ein Bericht der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, der Informationen zur Bonität einer Person enthält. Sie umfasst unter anderem Daten zu laufenden Krediten, Zahlungsausfällen oder Kontoeröffnungen. Finanzdienstleister nutzen die Auskunft zur Einschätzung des Kreditrisikos und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Kunden haben das Recht, ihre gespeicherten Daten regelmäßig kostenfrei einzusehen. Link: https://www.meineschufa.de/produkte/schufa-bonitaetsauskunft

SEPA-Lastschriftverfahren
Das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht es, Zahlungen innerhalb des Europäischen Zahlungsraums (SEPA) standardisiert und automatisiert vom Konto eines Zahlungspflichtigen einzuziehen. Es wird häufig für regelmäßige Zahlungen wie Gebühren oder Sparpläne genutzt. Voraussetzung ist ein unterschriebenes Lastschriftmandat. Das Verfahren bietet rechtliche Sicherheit, Transparenz und Rückgaberechte für den Kontoinhaber.

Serviceentgelt
Ein Serviceentgelt ist eine Gebühr, die ein Finanzdienstleister für bestimmte Dienstleistungen wie Depotführung, Beratung oder Portfolioüberwachung erhebt. Es wird meist unabhängig von Produktprovisionen vereinbart und ist Bestandteil der vertraglichen Vergütungsstruktur. Serviceentgelte erhöhen die Transparenz der Kostenstruktur und werden häufig in Modellen der Honorarberatung oder bei digitalen Plattformen eingesetzt.

Setup-Gebühr
Eine Setup-Gebühr ist eine einmalige Pauschale, die beim Start einer Dienstleistung oder bei der Einrichtung eines Systems anfällt. Im Finanzbereich betrifft sie oft das Onboarding neuer Kunden, die Erstellung von Anlagestrategien oder die technische Integration in Plattformen. Die Gebühr deckt initiale Verwaltungs- und Konfigurationsaufwände ab und wird unabhängig von der laufenden Betreuung berechnet.

Single Family Office (SFO)
Ein Single Family Office ist eine private Organisation, die ausschließlich das Vermögen einer einzigen vermögenden Familie betreut. Es bietet umfassende Dienstleistungen wie Vermögensmanagement, Steuerplanung, Rechtsberatung, Nachfolgeplanung und philanthropisches Engagement. Die Struktur ist meist sehr individuell und auf langfristige Kontinuität und Vertraulichkeit ausgerichtet. SFOs agieren unabhängig und verfolgen die Interessen ihrer Eigentümerfamilie exklusiv.

T

Tied Agent
Ein Tied Agent ist ein vertraglich gebundener Vermittler, der im Namen und unter der Haftung eines zugelassenen Wertpapierinstituts tätig ist. Er darf nur die Dienstleistungen erbringen, die das Haftungsdach genehmigt hat, und ist vollständig in dessen Compliance- und Kontrollstruktur eingebunden. Der Tied Agent benötigt keine eigene Lizenz, muss aber zuverlässig, sachkundig und in ein Überwachungssystem integriert sein. Dieses Modell ermöglicht eine rechtssichere Tätigkeit im Finanzvertrieb.

Time-to-Market
Time-to-Market bezeichnet den Zeitraum, der von der Produktidee bis zur tatsächlichen Markteinführung eines Finanzprodukts vergeht. Eine kurze Time-to-Market ist besonders im dynamischen Finanz- und Technologiebereich entscheidend, um Wettbewerbsvorteile zu sichern und frühzeitig Kunden zu gewinnen. Sie hängt maßgeblich von der technischen Infrastruktur, regulatorischen Klarheit und interner Effizienz ab. In digitalen Plattformmodellen ist die Optimierung der Time-to-Market ein zentrales Ziel.

Token
Ein Token ist eine digitale Repräsentation eines Werts oder Rechts, die auf einer Blockchain gespeichert und übertragen werden kann. Je nach Ausgestaltung kann ein Token als Vermögenswert, Nutzungsrecht oder Anteil an einem Projekt fungieren. Tokens werden häufig im Rahmen von dezentralen Finanzsystemen (DeFi) oder bei tokenisierten Anlageprodukten eingesetzt. Ihre rechtliche Einordnung hängt von ihrer Funktion und dem jeweiligen Rechtsrahmen ab.

Tradinggebühren
Tradinggebühren sind Kosten, die beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren entstehen. Sie können von Banken, Brokern oder Plattformen als fixe Beträge oder prozentuale Anteile berechnet werden. Diese Gebühren beeinflussen die Nettorendite und sollten bei der Auswahl eines Anbieters transparent berücksichtigt werden. Einige Anbieter bieten auch Pauschalmodelle oder volumenabhängige Staffelungen an.

Transaktionsvollmacht
Eine Transaktionsvollmacht berechtigt eine Person, im Namen eines anderen finanzielle Transaktionen wie Käufe, Verkäufe oder Umbuchungen durchzuführen. Sie wird häufig von Kunden an Berater oder Vermögensverwalter erteilt und kann auf bestimmte Handlungen oder Anlagegrenzen beschränkt sein. Die Vollmacht muss schriftlich dokumentiert und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verwendet werden. Sie ist ein wichtiges Instrument zur effizienten Umsetzung von Anlagestrategien.

Transparenzregister
Das Transparenzregister ist ein staatlich geführtes Register, in dem wirtschaftlich Berechtigte von juristischen Personen und bestimmten Rechtsgestaltungen eingetragen werden müssen. Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Offenlegung von Eigentümerstrukturen zu verhindern. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Eigentümerverhältnisse vollständig und aktuell zu melden. Das Register kann von bestimmten Behörden und unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Öffentlichkeit eingesehen werden.

U

UCITS
UCITS steht für „Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities“ und bezeichnet regulierte Investmentfonds, die den EU-weiten Vertrieb von Fondsanteilen unter einheitlichen Regeln ermöglichen. UCITS-Fonds unterliegen strengen Anforderungen an Risikostreuung, Liquidität und Transparenz. Sie gelten als besonders sicher und sind bei Privatanlegern beliebt. Ihre Auflage und Verwaltung erfolgt durch lizenzierte Kapitalverwaltungsgesellschaften.

V

Vergütungssysteme
Vergütungssysteme im Finanzsektor regeln, wie Mitarbeiter, Vermittler oder externe Partner für ihre Tätigkeiten bezahlt werden. Sie müssen Anreize setzen, die mit den Interessen der Kunden und der langfristigen Stabilität des Unternehmens vereinbar sind. Die Systeme können aus Fixgehältern, variablen Bestandteilen, Provisionen oder Boni bestehen. Regulatorisch sind Transparenz, Angemessenheit und Vermeidung von Fehlanreizen zwingend vorgeschrieben.

Vermittlerplattform
Eine Vermittlerplattform ist eine digitale oder organisatorische Struktur, über die Finanzberater oder -vermittler auf Produkte verschiedener Anbieter zugreifen können. Sie bietet Zugang zu Investmentfonds, Versicherungen, Tools zur Kundenberatung sowie Unterstützung bei regulatorischen Anforderungen. Vermittlerplattformen bündeln Dienstleistungen und erhöhen die Effizienz im Vertrieb. Sie können bankenunabhängig oder an Haftungsdächer angebunden sein.

Vermittlerregister
Das Vermittlerregister ist ein öffentliches Register, in dem Finanzanlagenvermittler, Versicherungsvermittler und weitere registrierungspflichtige Berufsgruppen eingetragen sind. Es dient der Transparenz und ermöglicht Kunden, die Zulassung und den Status eines Vermittlers zu überprüfen. Das Register wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geführt und regelmäßig aktualisiert. Eine gültige Registrierung ist Voraussetzung für die erlaubte Tätigkeit. Link für vgVs: https://portal.mvp.bafin.de/database/VGVInfo/

Vertriebplattform
Eine Vertriebsplattform ist eine zentrale technische oder organisatorische Infrastruktur, über die Finanzprodukte an Kunden vermittelt werden. Sie ermöglicht Produktzugang, Beratungsprozesse, Abwicklung und regulatorische Dokumentation in einem System. Vertriebsplattformen werden von Banken, Haftungsdächern oder unabhängigen Anbietern betrieben. Sie erleichtern die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und verbessern die Effizienz im Kundengeschäft.

Vertriebsvergütung / Provisionsabrechnung
Die Vertriebsvergütung bezeichnet die finanzielle Entlohnung eines Vermittlers für die erfolgreiche Platzierung oder laufende Betreuung von Finanzprodukten. Sie kann in Form von Provisionen, Bestandsvergütungen oder einmaligen Zahlungen erfolgen. Die Provisionsabrechnung dokumentiert Art, Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen und muss transparent und nachvollziehbar sein. Gesetzliche Regelungen verlangen eine Offenlegung gegenüber dem Kunden zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Vollturn-Trade (Fullturn Trade)
Ein Fullturn Trade beschreibt den vollständigen Handelszyklus einer Position, also den Kauf und den späteren Verkauf eines Wertpapiers. Der Begriff wird vor allem zur Berechnung von Handelskosten, Gebühren oder der Umschlaghäufigkeit in einem Portfolio verwendet. Fullturns sind eine relevante Kennzahl im aktiven Portfoliomanagement und haben Einfluss auf die steuerliche Betrachtung und Gesamtkostenquote einer Anlagestrategie.

W

Weisungsgebundenheit
Weisungsgebundenheit beschreibt das rechtliche Verhältnis, in dem eine Person nur nach den Anweisungen einer übergeordneten Stelle handeln darf. Im Finanzvertrieb betrifft dies insbesondere gebundene Vermittler, die ausschließlich Produkte vertreiben dürfen, die ihnen durch ein Haftungsdach oder Institut freigegeben wurden. Weisungsgebundenheit ist Voraussetzung für die Einbindung unter einem Haftungsdach und Teil der aufsichtsrechtlichen Kontrollstruktur.

Wertpapier-Depot
Ein Wertpapier-Depot ist ein Konto bei einer Bank oder einem Finanzdienstleister, auf dem Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder Fondsanteile verwahrt werden. Es dient der sicheren Aufbewahrung, Verwaltung und dem Handel dieser Finanzinstrumente. Depots unterliegen strengen rechtlichen Vorschriften und werden regelmäßig über elektronische Systeme geführt. Der Zugang zum Depot erfolgt häufig über eine Online-Plattform mit zusätzlicher Sicherheitsauthentifizierung.

Wertpapierdienstleistung
Wertpapierdienstleistungen sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, der Verwaltung oder Beratung von Finanzinstrumenten. Beispiele sind die Anlageberatung, die Finanzportfolioverwaltung oder die Vermittlung von Wertpapieren. In Deutschland ist die Erbringung solcher Dienstleistungen nach dem WpIG erlaubnispflichtig. Anbieter müssen über eine entsprechende Zulassung verfügen und gesetzliche Anforderungen an Transparenz und Kundenwohl beachten.

Wertpapierinstitut
Ein Wertpapierinstitut ist ein Unternehmen, das bestimmte Finanzdienstleistungen wie Anlageberatung, Portfoliomanagement oder Handelsaktivitäten erbringt und dabei dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) unterliegt. Es benötigt eine Erlaubnis der BaFin und muss über eine geeignete Organisationsstruktur, Risikosteuerung und Kapitalausstattung verfügen. Wertpapierinstitute stehen unter laufender Aufsicht und sind verpflichtet, umfassende Schutzmechanismen für Anleger einzuhalten.

Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
Das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) regelt seit 2021 die Tätigkeit und Aufsicht über Wertpapierinstitute in Deutschland. Es konkretisiert Anforderungen an Organisation, Kapitalausstattung, Risikomanagement und Geschäftsleitung dieser Institute. Das Gesetz entstand im Zuge der Umsetzung europäischer Vorgaben (IFR/IFD) und ergänzt das Kreditwesengesetz (KWG). Ziel ist eine differenzierte, risikoorientierte Aufsicht über Finanzdienstleister.

Wertpapierneben­dienstleistung
Wertpapiernebendienstleistungen sind ergänzende Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise die Verwahrung von Wertpapieren, die Durchführung von Devisengeschäften zur Absicherung oder die Abrechnung und Abwicklung von Transaktionen. Sie dürfen nur von Instituten angeboten werden, die über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Diese Nebendienstleistungen unterliegen ebenfalls aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

Wertpapierprodukte
Wertpapierprodukte sind standardisierte Finanzinstrumente, die an Börsen oder im außerbörslichen Handel gehandelt werden. Dazu zählen Aktien, Anleihen, Fondsanteile, Zertifikate oder Derivate. Sie unterliegen bestimmten Informationspflichten, Prospektanforderungen und regulatorischen Kontrollen. Die Auswahl geeigneter Produkte erfolgt auf Basis des Anlegerprofils und unterliegt gesetzlichen Vorgaben wie der Geeignetheitsprüfung.

Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
Das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) regelt die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Prospekten für Wertpapiere, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollen. Es dient dem Schutz von Anlegern durch transparente und vollständige Informationen über das angebotene Produkt. Die BaFin prüft und genehmigt die Prospekte, bevor ein öffentliches Angebot erfolgen darf. Das WpPG setzt wesentliche Vorgaben des EU-Rechts um.