Haftungsdach-Lexikon: Fachbegriffe von A bis Z einfach erklärt

Was ist ein Haftungsdach? Welche Aufgaben übernimmt ein vertraglich gebundener Vermittler und worin unterscheiden sich Anlageberatung, Anlagevermittlung und Vermögensverwaltung? In unserem Haftungsdach-Lexikon erklären wir zentrale Begriffe aus der Welt der Wertpapierdienstleistungen, des Private Bankings und der Finanzmarktregulierung verständlich und praxisnah.

 

Das Lexikon richtet sich insbesondere an vertraglich gebundene Vermittler, Anlageberater, Vermögensverwalter, Private Banker, Family Offices, Fintechs und Finanzunternehmen, die sich mit einem Haftungsdach, einer eigenen BaFin-Erlaubnis oder einem neuen Geschäftsmodell im regulierten Wertpapiergeschäft beschäftigen.

Von A wie Anlageberatung und Angemessenheitsprüfung über B wie BaFin bis hin zu W wie Wertpapierinstitut und WpIG finden Sie hier kompakte Erklärungen zu aufsichtsrechtlichen Vorgaben, Finanzprodukten, Beratungsprozessen, Compliance-Anforderungen und digitalen Investmentlösungen. Auch wichtige Begriffe aus MiFID II, WpHG, Geldwäscheprävention, Portfoliomanagement, Fondsvertrieb und digitaler Vermögensverwaltung werden erläutert.

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Es gibt 3 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben G beginnen.
G

Geeignetheitsprüfung
Die Geeignetheitsprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abfrage, bei der Finanzdienstleister feststellen müssen, ob eine konkrete Anlageempfehlung für einen Kunden geeignet ist. Dabei werden unter anderem die finanziellen Verhältnisse, Anlageziele und Risikobereitschaft des Kunden berücksichtigt. Die Prüfung ist Bestandteil jeder individuellen Beratung und dient dem Schutz des Anlegers vor ungeeigneten Produkten. Ihre Durchführung ist verpflichtend, sobald ein persönlicher Produktempfehlungsbezug besteht.

Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister ist ein behördliches Register, das bestimmte Verstöße, Bußgeldentscheidungen und strafrechtlich relevante Sachverhalte von Gewerbetreibenden erfasst. Es dient unter anderem als Nachweis für die Zuverlässigkeit im Rahmen von Erlaubnisverfahren, etwa bei der Beantragung einer Vermittlerlizenz. Bei Finanzdienstleistern wird es regelmäßig durch die BaFin oder Industrie- und Handelskammern abgefragt. Ein Eintrag kann zur Versagung oder zum Entzug einer Erlaubnis führen.

GwG (Geldwäschegesetz)
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Unternehmen im Finanzsektor, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem die Identifizierung von Kunden, die Überwachung von Transaktionen und die Meldung verdächtiger Aktivitäten. Finanzdienstleister müssen Risikoanalysen erstellen, ein internes Kontrollsystem betreiben und Schulungen durchführen. Verstöße gegen das GwG können schwerwiegende aufsichtsrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/