Lexikon

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Es gibt 3 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben G beginnen.
G

Geeignetheitsprüfung
Die Geeignetheitsprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abfrage, bei der Finanzdienstleister feststellen müssen, ob eine konkrete Anlageempfehlung für einen Kunden geeignet ist. Dabei werden unter anderem die finanziellen Verhältnisse, Anlageziele und Risikobereitschaft des Kunden berücksichtigt. Die Prüfung ist Bestandteil jeder individuellen Beratung und dient dem Schutz des Anlegers vor ungeeigneten Produkten. Ihre Durchführung ist verpflichtend, sobald ein persönlicher Produktempfehlungsbezug besteht.

Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister ist ein behördliches Register, das bestimmte Verstöße, Bußgeldentscheidungen und strafrechtlich relevante Sachverhalte von Gewerbetreibenden erfasst. Es dient unter anderem als Nachweis für die Zuverlässigkeit im Rahmen von Erlaubnisverfahren, etwa bei der Beantragung einer Vermittlerlizenz. Bei Finanzdienstleistern wird es regelmäßig durch die BaFin oder Industrie- und Handelskammern abgefragt. Ein Eintrag kann zur Versagung oder zum Entzug einer Erlaubnis führen.

GwG (Geldwäschegesetz)
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Unternehmen im Finanzsektor, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem die Identifizierung von Kunden, die Überwachung von Transaktionen und die Meldung verdächtiger Aktivitäten. Finanzdienstleister müssen Risikoanalysen erstellen, ein internes Kontrollsystem betreiben und Schulungen durchführen. Verstöße gegen das GwG können schwerwiegende aufsichtsrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/