Lexikon
Es gibt 23 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben A beginnen.
A
AIF
AIF steht für „Alternative Investmentfonds“ und umfasst alle Fonds, die nicht unter die UCITS-Richtlinie fallen. Dazu gehören beispielsweise Hedgefonds, Private Equity Fonds, Immobilienfonds oder Infrastrukturfonds. AIFs unterliegen besonderen Anforderungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und dürfen nur von zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgelegt werden. Sie richten sich häufig an professionelle oder semiprofessionelle Anleger.
Aktien
Aktien sind Wertpapiere, die einen Anteil an einem Unternehmen verbriefen und den Inhaber zum Miteigentümer machen. Sie gewähren dem Aktionär unter anderem Stimmrechte auf der Hauptversammlung sowie das Recht auf Dividenden. Aktien gelten als klassische Anlageform mit langfristigem Renditepotenzial, sind aber mit Kursrisiken verbunden. Sie werden an Börsen gehandelt und unterliegen dabei regulatorischen Anforderungen zum Schutz der Anleger.
Angemessenheitsprüfung
Die Angemessenheitsprüfung nach MiFID2 und nach § 63 Abs. 10 WpHG überprüft, ob ein Kunde über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um ein bestimmtes Finanzinstrument selbstständig beurteilen zu können. Sie ist verpflichtend, wenn keine persönliche Beratung (Anlageberatung) erfolgt, etwa bei reinen Online-Plattformen oder Ausführungsgeschäften. Ziel der Prüfung ist es, ungeeignete Produktempfehlungen zu vermeiden und den Kunden vor Fehlentscheidungen zu schützen. Sie erfolgt durch gezielte Abfragen während des Onboardings.
Anlageausschuss
Ein Anlageausschuss ist ein internes Gremium bspw. eines Vermögensverwalters, das Anlageentscheidungen koordiniert und die Einhaltung der Anlagestrategie überwacht. Der Anlageausschuss besteht häufig aus Vertretern des Portfoliomanagements, der Geschäftsführung und des Risikocontrollings. Der Ausschuss analysiert Marktentwicklungen, bewertet Anlagevorschläge und trifft strategische Entscheidungen im Sinne der Kunden. In regulierten Strukturen ist er ein zentrales Instrument zur Qualitätssicherung.
Anlageberater
Ein Anlageberater ist eine Person, die Kunden bei der Auswahl von Finanzprodukten individuell unterstützt und Empfehlungen ausspricht. Die Beratung muss den Zielen, der Risikobereitschaft und der finanziellen Situation des Kunden entsprechen. Anlageberater unterliegen strengen Dokumentations-, Informations- und Wohlverhaltenspflichten. In vielen Fällen benötigen sie eine Erlaubnis nach § 34f GewO oder eine Einbindung über ein Haftungsdach gemäß §3 Abs. 2 WpIG zur Durchführung der Anlageberatungstätigkeit.
Anlageberatung
Die Anlageberatung ist eine persönliche Empfehlung an einen Kunden im Hinblick auf bestimmte Finanzinstrumente. Sie basiert auf einer vorherigen Analyse der Kundenbedürfnisse und ist an gesetzliche Anforderungen zur Geeignetheit und Dokumentation gebunden. Die Beratung darf nur durch zugelassene oder angebundene Berater erfolgen. Ziel ist es, die Interessen des Kunden zu wahren und Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Anlageportfolio
Ein Anlageportfolio bezeichnet die Gesamtheit aller Finanzanlagen, die ein Kunde oder ein Vermögensverwalter verwaltet. Es kann aus verschiedenen Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Fonds oder alternativen Investments bestehen. Ziel ist eine ausgewogene Struktur, die Chancen und Risiken im Einklang mit den Zielen des Anlegers bringt. Die Zusammensetzung eines Portfolios wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Anlageprodukte
Anlageprodukte sind Finanzinstrumente, die dem Ziel dienen, Kapital erhaltend oder gewinnbringend anzulegen. Dazu zählen unter anderem Aktien, ETFs, Anleihen, Fonds, Zertifikate oder strukturierte Produkte. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Risikostruktur, Laufzeit, Liquidität und Ertragschancen. Die Auswahl geeigneter Produkte erfolgt im Rahmen einer individuellen Anlagestrategie, unter Berücksichtigung von Anlagezielen und Risikoprofil des Kunden.
Anlagereport
Ein Anlagereport ist eine strukturierte Übersicht über die Entwicklung eines Anlageportfolios innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Der Anlagereport enthält Informationen zu Performance, Vermögensaufteilung, Wertpapiertransaktionen und Gebühren die sich auf die Wertentwicklung auswirken können. Der Report dient der Information und Rechenschaft gegenüber dem Kunden und ist ein zentrales Element in der Kundenbetreuung. In regulierten Strukturen unterliegt er bestimmten Transparenz- und Dokumentationspflichten.
Anlageuniversum
Das Anlageuniversum beschreibt die Gesamtheit aller Finanzinstrumente, in die innerhalb einer bestimmten Anlagestrategie investiert werden darf. Es wird durch gesetzliche Rahmenbedingungen, interne Richtlinien oder Kundenvereinbarungen definiert. Ein klar abgegrenztes Anlageuniversum dient der Risikokontrolle und Transparenz. Es bildet die Grundlage für alle Anlageentscheidungen eines Vermögensverwalters oder Portfoliomanagers.
Anlagevermittler
Ein Anlagevermittler ist eine natürliche oder juristische Person, die Finanzprodukte – meist im Auftrag Dritter – an Kunden vermittelt. Die Vermittlung erfolgt ohne umfassende Beratung, unterliegt aber dennoch strengen regulatorischen Anforderungen (Anlagevermittlung). In Deutschland ist hierfür eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34f GewO erforderlich, es sei denn, die Tätigkeit wird unter einem Haftungsdach ausgeführt. Anlagevermittler tragen eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Kunden. Die Anlagevermittlung wird im Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) in § 2 Absatz 2 Nummer 3 geregelt.
Anlagevermittlung
Die Anlagevermittlung bezeichnet die gezielte Empfehlung oder Vermittlung von Finanzprodukten zwischen einem Kunden und einem Produktanbieter. Sie erfordert in Deutschland eine Erlaubnis nach § 34f GewO oder die Anbindung an ein reguliertes Institut. Die Tätigkeit ist von der Anlageberatung zu unterscheiden, da sie ohne persönliche Empfehlung auskommt. Anlagevermittler müssen Informationspflichten, Dokumentationspflichten und Wohlverhaltensregeln einhalten.
Anlagezertifikate
Anlagezertifikate sind strukturierte Finanzprodukte, die eine festgelegte Rückzahlungsstruktur mit Chancen und Risiken kombinieren. Sie basieren häufig auf Basiswerten wie Aktien, Indizes oder Rohstoffen und sind an bestimmte Marktbedingungen gekoppelt. Der Ertrag kann dabei von Kursentwicklungen, Barrieren oder Bonuszahlungen abhängen. Anlagezertifikate sind nicht gegen Verluste geschützt und eignen sich vor allem für informierte Anleger mit Risikobereitschaft.
Anlageziel
Ein Anlageziel beschreibt, welches wirtschaftliche Ergebnis ein Anleger mit seiner Investition erreichen möchte. Zu den häufigsten Anlagezielen zählen Vermögensaufbau, Kapitalerhalt, regelmäßige Erträge oder Altersvorsorge. Die Definition des Anlageziels ist ein zentraler Bestandteil der Geeignetheitsprüfung im Rahmen der Anlageberatung. Das Anlageziel beeinflusst maßgeblich die Auswahl von Produkten, die Risikobereitschaft und die Zusammensetzung des Portfolios.
Anlegerschutz
Der Anlegerschutz umfasst sämtliche gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz von Privatanlegern im Finanzsektor. Dazu gehören etwa Informationspflichten, Produktregulierung, Beratungspflichten und die Aufsicht durch Institutionen wie die BaFin. Ziel ist es, Anleger vor Fehlentscheidungen, Intransparenz oder Missbrauch zu bewahren. Der Anlegerschutz ist insbesondere im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verankert und gilt als wesentliches Element der Finanzmarktregulierung.
Anleihen
Anleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, mit denen sich Unternehmen oder Staaten Kapital am Markt beschaffen. Anleger erhalten regelmäßig Zinszahlungen und am Ende der Laufzeit die Rückzahlung des investierten Kapitals. Anleihen gelten grundsätzlich als sicherer als Aktien, unterliegen aber ebenfalls Kursrisiken, insbesondere bei Zinsänderungen oder Bonitätsverschlechterungen. Sie sind oftmals ein zentrales Element im festverzinslichen Teil eines Anleger-Portfolios.
Anrechnungsfähiges Eigenkapital
Das anrechnungsfähige Eigenkapital ist der Teil des Eigenkapitals eines Wertpapierinstituts, der bei der Berechnung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen berücksichtigt wird. Es muss bestimmten qualitativen und quantitativen Anforderungen entsprechen, wie sie etwa in der Verordnung (EU) 2019/2033 festgelegt sind. Dazu zählen beispielsweise einbezahltes Stammkapital, Gewinnrücklagen und nachrangige Verbindlichkeiten unter bestimmten Bedingungen. Die Höhe des anrechnungsfähigen Eigenkapitals beeinflusst die Zulassung, das Geschäftsvolumen und die Risikotragfähigkeit eines Instituts.
Antragsverfahren (Erlaubnisverfahren)
Das Antragsverfahren zur Erteilung einer Erlaubnis für Finanzdienstleistungen nach §15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) ist ein formalisierter Prozess bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, in Deutschland meist der BaFin. Antragsteller müssen umfangreiche Unterlagen einreichen, darunter Geschäftspläne, Nachweise über Eigenmittel, Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleiter. Das Verfahren dient der Prüfung, ob ein Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Es bildet die Grundlage für die rechtskonforme Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es nennt sich auch Inhaberkontrollverfahren.
API
API ist die Abkürzung für „Application Programming Interface“ und bezeichnet eine Programmierschnittstelle zur automatisierten Kommunikation zwischen Software-Systemen. In der Finanzwelt ermöglichen APIs etwa die Anbindung von Depotbanken, Handelsplattformen oder CRM-Systemen. APIs sind ein zentraler Bestandteil digitaler Plattformmodelle, da sie Effizienz, Sicherheit und Skalierbarkeit erhöhen. Moderne Investmentlösungen und quantitativer Aktienhandel basieren oft auf modularen API-Architekturen.
Aufsichtsrechtliche Prüfung (z. B. durch BaFin oder Wirtschaftsprüfer)
Aufsichtsrechtliche Prüfungen dienen der Kontrolle, ob ein Finanzdienstleister seine gesetzlichen und regulatorischen Pflichten einhält. Diese Prüfungen erfolgen entweder durch die BaFin selbst oder durch externe Prüfer, etwa nach § 89 WpHG. Dabei werden Geschäftsprozesse, Risikomanagement, Kundenschutzvorgaben und die Einhaltung organisatorischer Anforderungen sowie die Aufbau- und Ablauforganisation überprüft. Sie stellen sicher, dass die Integrität und Stabilität des Finanzsystems gewahrt bleiben.
Aufzeichnungspflichten (z. B. Telefongespräche)
Aufzeichnungspflichten (Record Keeping) verpflichten Finanzdienstleister, bestimmte Kommunikation mit Kunden – insbesondere Telefongespräche, Videoberatung und elektronische Nachrichten zu Wertpapierdienstleistungen – zu dokumentieren und zu speichern. Diese Vorgabe dient der Nachvollziehbarkeit von Beratung und Ordererteilung und ist gesetzlich im WpHG verankert. Die Aufzeichnungen müssen über mehrere Jahre aufbewahrt und auf Anfrage der Aufsicht bereitgestellt werden. Sie sind ein wichtiger Baustein zur Stärkung des Anlegerschutzes.
Ausschließlichkeitsprinzip (für vertraglich gebundene Vermittler)
Das Ausschließlichkeitsprinzip besagt, dass vertraglich gebundene Vermittler ihre Finanzdienstleistungen ausschließlich im Namen und für Rechnung eines einzigen Haftungsdachs oder Wertpapierinstituts erbringen dürfen. Dieses Prinzip ist gesetzlich vorgeschrieben, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Verantwortlichkeit eindeutig zu regeln. Es bedeutet zugleich, dass Vermittler keine Vermittlung für mehrere Institute parallel anbieten dürfen. Die Bindung ist organisatorisch und rechtlich eng ausgestaltet.
Automatisiertes Portfoliomanagement
Automatisiertes Portfoliomanagement beschreibt den Einsatz digitaler Technologien zur Verwaltung von Kundenportfolios ohne oder mit minimaler menschlicher Intervention. Die zugrunde liegenden Algorithmen berücksichtigen Risikoprofile, Anlageziele und Marktentwicklungen, um Anlageentscheidungen automatisch umzusetzen. Solche Lösungen werden oft als Robo Advisor angeboten und ermöglichen eine standardisierte, kosteneffiziente bzw. quantitative Vermögensverwaltung. Sie unterliegen denselben regulatorischen Anforderungen wie traditionelle Anbieter.