Lexikon

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Es gibt 8 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben W beginnen.
W

Weisungsgebundenheit
Weisungsgebundenheit beschreibt das rechtliche Verhältnis, in dem eine Person nur nach den Anweisungen einer übergeordneten Stelle handeln darf. Im Finanzvertrieb betrifft dies insbesondere gebundene Vermittler, die ausschließlich Produkte vertreiben dürfen, die ihnen durch ein Haftungsdach oder Institut freigegeben wurden. Weisungsgebundenheit ist Voraussetzung für die Einbindung unter einem Haftungsdach und Teil der aufsichtsrechtlichen Kontrollstruktur.

Wertpapier-Depot
Ein Wertpapier-Depot ist ein Konto bei einer Bank oder einem Finanzdienstleister, auf dem Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder Fondsanteile verwahrt werden. Es dient der sicheren Aufbewahrung, Verwaltung und dem Handel dieser Finanzinstrumente. Depots unterliegen strengen rechtlichen Vorschriften und werden regelmäßig über elektronische Systeme geführt. Der Zugang zum Depot erfolgt häufig über eine Online-Plattform mit zusätzlicher Sicherheitsauthentifizierung.

Wertpapierdienstleistung
Wertpapierdienstleistungen sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, der Verwaltung oder Beratung von Finanzinstrumenten. Beispiele sind die Anlageberatung, die Finanzportfolioverwaltung oder die Vermittlung von Wertpapieren. In Deutschland ist die Erbringung solcher Dienstleistungen nach dem WpIG erlaubnispflichtig. Anbieter müssen über eine entsprechende Zulassung verfügen und gesetzliche Anforderungen an Transparenz und Kundenwohl beachten.

Wertpapierinstitut
Ein Wertpapierinstitut ist ein Unternehmen, das bestimmte Finanzdienstleistungen wie Anlageberatung, Portfoliomanagement oder Handelsaktivitäten erbringt und dabei dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) unterliegt. Es benötigt eine Erlaubnis der BaFin und muss über eine geeignete Organisationsstruktur, Risikosteuerung und Kapitalausstattung verfügen. Wertpapierinstitute stehen unter laufender Aufsicht und sind verpflichtet, umfassende Schutzmechanismen für Anleger einzuhalten.

Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
Das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) regelt seit 2021 die Tätigkeit und Aufsicht über Wertpapierinstitute in Deutschland. Es konkretisiert Anforderungen an Organisation, Kapitalausstattung, Risikomanagement und Geschäftsleitung dieser Institute. Das Gesetz entstand im Zuge der Umsetzung europäischer Vorgaben (IFR/IFD) und ergänzt das Kreditwesengesetz (KWG). Ziel ist eine differenzierte, risikoorientierte Aufsicht über Finanzdienstleister.

Wertpapierneben­dienstleistung
Wertpapiernebendienstleistungen sind ergänzende Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise die Verwahrung von Wertpapieren, die Durchführung von Devisengeschäften zur Absicherung oder die Abrechnung und Abwicklung von Transaktionen. Sie dürfen nur von Instituten angeboten werden, die über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Diese Nebendienstleistungen unterliegen ebenfalls aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

Wertpapierprodukte
Wertpapierprodukte sind standardisierte Finanzinstrumente, die an Börsen oder im außerbörslichen Handel gehandelt werden. Dazu zählen Aktien, Anleihen, Fondsanteile, Zertifikate oder Derivate. Sie unterliegen bestimmten Informationspflichten, Prospektanforderungen und regulatorischen Kontrollen. Die Auswahl geeigneter Produkte erfolgt auf Basis des Anlegerprofils und unterliegt gesetzlichen Vorgaben wie der Geeignetheitsprüfung.

Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
Das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) regelt die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Prospekten für Wertpapiere, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollen. Es dient dem Schutz von Anlegern durch transparente und vollständige Informationen über das angebotene Produkt. Die BaFin prüft und genehmigt die Prospekte, bevor ein öffentliches Angebot erfolgen darf. Das WpPG setzt wesentliche Vorgaben des EU-Rechts um.