Haftungsdach-Lexikon: Fachbegriffe von A bis Z einfach erklärt

Was ist ein Haftungsdach? Welche Aufgaben übernimmt ein vertraglich gebundener Vermittler und worin unterscheiden sich Anlageberatung, Anlagevermittlung und Vermögensverwaltung? In unserem Haftungsdach-Lexikon erklären wir zentrale Begriffe aus der Welt der Wertpapierdienstleistungen, des Private Bankings und der Finanzmarktregulierung verständlich und praxisnah.

 

Das Lexikon richtet sich insbesondere an vertraglich gebundene Vermittler, Anlageberater, Vermögensverwalter, Private Banker, Family Offices, Fintechs und Finanzunternehmen, die sich mit einem Haftungsdach, einer eigenen BaFin-Erlaubnis oder einem neuen Geschäftsmodell im regulierten Wertpapiergeschäft beschäftigen.

Von A wie Anlageberatung und Angemessenheitsprüfung über B wie BaFin bis hin zu W wie Wertpapierinstitut und WpIG finden Sie hier kompakte Erklärungen zu aufsichtsrechtlichen Vorgaben, Finanzprodukten, Beratungsprozessen, Compliance-Anforderungen und digitalen Investmentlösungen. Auch wichtige Begriffe aus MiFID II, WpHG, Geldwäscheprävention, Portfoliomanagement, Fondsvertrieb und digitaler Vermögensverwaltung werden erläutert.

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Es gibt 2 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben # beginnen.
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34f Anlagevermittlung
Die Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) berechtigt Finanzvermittler, bestimmte Finanzanlagen wie Investmentfonds oder geschlossene Beteiligungen zu vermitteln. Sie richtet sich an Personen, die keine Zulassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) benötigen, aber dennoch beratend oder vermittelnd tätig sein möchten. Zuständig für die Erteilung sind meist die Industrie- und Handelskammern (IHK). Die Erlaubnis ist mit zahlreichen Pflichten zur Sachkunde, Zuverlässigkeit und Dokumentation verbunden.

34h Anlageberatung
Die Erlaubnis nach § 34h Gewerbeordnung (GewO) ermöglicht gewerblich tätigen Finanzberatern, eine Honorar-Anlageberatung durchzuführen. Im Gegensatz zur provisionsbasierten Vermittlung darf der Berater keine Zuwendungen von Produktanbietern annehmen und muss vollständig unabhängig agieren. Die Zulassung ist mit strengen Anforderungen an Qualifikation, Transparenz und Interessenkonflikte verbunden. Sie soll den Anlegerschutz durch eine unabhängige Beratung stärken.