Lexikon
Es gibt 11 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben K beginnen.
K
Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)
Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist ein reguliertes Unternehmen, das Investmentfonds auflegt, verwaltet und betreut. Sie übernimmt unter anderem das Portfoliomanagement, die Risikosteuerung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. KVGen unterliegen in Deutschland dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und benötigen eine Zulassung der BaFin. Sie arbeiten eng mit Depotbanken, Verwahrstellen und Fondsadministratoren zusammen und tragen eine zentrale Verantwortung für den Anlegerschutz.
Kenntnis- und Erfahrungsnachweis (Sachkunde)
Der Kenntnis- und Erfahrungsnachweis, auch als Sachkundenachweis bezeichnet, ist ein regulatorischer Nachweis für Personen, die Finanzdienstleistungen erbringen oder vermitteln. Er dokumentiert, dass die Person über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, um Kunden sachgerecht beraten zu können. In vielen Fällen ist dieser Nachweis gesetzlich vorgeschrieben, etwa im Rahmen der § 34f-Erlaubnis oder bei Tätigkeiten unter einem Haftungsdach. Schulungen, Prüfungen oder berufliche Vorerfahrungen können als Nachweis dienen.
KI-Asset-Management
KI-Asset-Management bezeichnet den Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Steuerung von Vermögensanlagen. Algorithmen analysieren große Datenmengen, erkennen Muster und leiten daraus automatisierte Anlageentscheidungen ab. Ziel ist es, menschliche Vorurteile zu minimieren, Reaktionsgeschwindigkeit zu erhöhen und neue Optimierungspotenziale zu erschließen. Trotz hoher Effizienz unterliegt KI-gestütztes Asset-Management strengen regulatorischen Anforderungen und erfordert ständige Kontrolle.
KI-Risikomanagement
KI-Risikomanagement nutzt künstliche Intelligenz zur Erkennung, Analyse und Steuerung finanzieller Risiken. Die Systeme werten historische Daten, Marktinformationen und Kundenverhalten aus, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu empfehlen. KI kann bei der Szenarioanalyse, dem Stress-Testing oder der Betrugserkennung eingesetzt werden. Der Einsatz solcher Technologien erfordert klare Vorgaben zu Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle.
Klassische Vermögensverwaltung
Die klassische Vermögensverwaltung (auch genannt: diskretionäre Vermögensverwaltung) ist eine persönliche, individuell ausgerichtete Dienstleistung, bei der ein professioneller Vermögensverwalter das Portfolio eines Kunden betreut. Entscheidungen über Anlageklassen, Gewichtung und Umschichtungen trifft der Verwalter eigenverantwortlich auf Basis eines schriftlich vereinbarten Mandats. Diese Form setzt ein hohes Maß an Vertrauen, Transparenz und regelmäßiger Kommunikation voraus. Sie richtet sich an Kunden mit komplexeren Vermögensverhältnissen oder einem langfristigen Anlagehorizont.
Kommissionen
Kommissionen sind Vergütungen, die ein Finanzdienstleister für die Ausführung von Wertpapiergeschäften erhält. Sie werden in der Regel als fester Betrag oder prozentualer Anteil vom Handelsvolumen berechnet. Kommissionen fallen bei Kauf- oder Verkaufsaufträgen an und sind ein wichtiger Bestandteil der Gesamtkosten eines Investments. Ihre Offenlegung gegenüber dem Kunden ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Kostentransparenz. Kommissionen sind umsatzsteuerfreie Gebühren.
Kundenkategorie
Die Kundenkategorie bezeichnet die Einteilung von Anlegern in bestimmte Schutzstufen gemäß europäischem Finanzmarktrecht. Unterschieden wird zwischen Privatkunden, professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien. Die Einstufung hat direkten Einfluss auf die Intensität der Beratung, den Umfang der Informationspflichten und die Produktauswahl. Ziel ist ein abgestufter Anlegerschutz, der sich an den Vorkenntnissen und der Risikobereitschaft der Kunden orientiert.
Kundenlegitimation
Die Kundenlegitimation ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess, bei dem Finanzdienstleister die Identität ihrer Kunden zweifelsfrei feststellen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments sowie ergänzender Nachweise zur Wohnanschrift oder wirtschaftlich Berechtigten. Die Legitimation ist Teil der KYC-Pflichten und dient der Geldwäscheprävention. Sie muss vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung abgeschlossen sein.
KWG (Kreditwesengesetz)
Das Kreditwesengesetz (KWG) ist das zentrale Gesetz für die Regulierung von Banken und Finanzdienstleistern in Deutschland. Es legt fest, welche Unternehmen einer Erlaubnis der BaFin bedürfen, welche Eigenkapitalanforderungen bestehen und wie die Aufsicht erfolgt. Ziel des KWG ist die Stabilität des Finanzsystems und der Schutz der Kunden. Das Gesetz enthält auch Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Pflichten. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/
KWG § 32
§ 32 des Kreditwesengesetzes regelt die Erlaubnispflicht für das Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland. Unternehmen, die diese Tätigkeiten gewerbsmäßig ausüben wollen, benötigen eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Der Paragraf definiert damit die Zugangsvoraussetzungen zum regulierten Finanzmarkt. Tätigkeiten ohne Erlaubnis sind strafbar und können mit empfindlichen Sanktionen geahndet werden. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__32.html
KYC (Know Your Customer)
KYC steht für „Know Your Customer“ und beschreibt die Pflicht von Finanzdienstleistern, die Identität und die wirtschaftlichen Hintergründe ihrer Kunden genau zu prüfen. Ziel ist es, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Betrug vorzubeugen. Die KYC-Prüfung umfasst unter anderem die Identitätsfeststellung, die Prüfung wirtschaftlich Berechtigter sowie die Bewertung des Kundenrisikos. Sie ist ein zentraler Bestandteil der regulatorischen Pflichten im Finanzsektor.